Wenn politisch gewollt, rechtlich möglich
Von der Stuttgarter Zeitung / Nachrichten wurde verbreitet, dass es nach dem Stuttgarter Stadtrecht rechtlich nicht möglich sei, einer verstorbenen Person die Ehrenbürgerschaft zu verleihen. Dass es eine solche Rechtsvorschrift weder im Stuttgarter Stadtrecht noch in der baden-württembergischen Gemeindeordnung gibt, geht aus dem empfehlenswerten und gut recherchierten Kontextbeitrag von Oliver Stenzel hervor.
Quelle: Artikel von Oliver Stenzel in Kontext Ausgabe 759: Posthume Würdigung für Fritz Bauer in Stuttgart - Nazijäger darf nicht Ehrenbürger werden