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Warum verbietetet das Oberverwaltungsgericht dann nicht auch die wirklich völlig überflüssigen Sonntagsöffnungen von Baumärkten, Fahrraddiscountern und ganzen Innenstädten? Antwort: Weil dort das große Kapital sitzt, dessen Interessen vom Staat geschützt werden. Der Schutz der dort Beschäftigten vor übermäßiger Ausbeutung ist deshalb nachrangig. Die privaten Anbieter und Kleingewerbetreibenden, die auf den Flohmärkten stehen, beschäftigen i.d.R. keine Angestellten, die vor der Sonntagsarbeit geschützt werden müssten. Und wie will das Gericht eigentlich den Onlinehandel an Sonntagen verbieten?

Quelle:

4.1

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