Viele Minijobs werden als Nebentätigkeit neben einer regulären Beschäftigung oder im Ruhestand ausgeübt. Eine Abschaffung des Sonderstatus führt nicht automatisch zu mehr regulärer Beschäftigung, sondern häufig dazu, dass diese zusätzliche Arbeit gar nicht mehr ausgeübt wird.
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Für eine bedarfsgerechte und institutionelle Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Bremen
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