Pro

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Die Änderungen sind auch deshalb abzulehnen, weil die Länder sie quasi über die Hintertür des Bundesratsverfahrens reingedrückt haben, ohne die bei so erheblichen Verschärfungen bei Punkten und Fahrverboten gebotene Diskussion in den Fachgremien wie dem BLFA-StVO/OWi und ohne Diskussion in der interessierten Öffentlichkeit einschließlich der damit verbundenen Möglichkeit öffentlicher Statements im Vorfeld. Diese Änderungen erwecken den Eindruck, als ob der Autofahrer vom Partner und mündigen Bürger zur Persona non grata im Straßenverkehr und Untertanen degradiert werden soll.

Quelle: www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0501-0600/0591-19.html?cms_templateQueryString=stra%C3%9Fenverkehrsrechtlicher&cms_fromSearch=true

3.5

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