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Der neue Bußgeldkatalog straft nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen in unausgewogenem Verhältnis (innerorts-außerorts). Auch für Parksünden haben sich die Bußgelder in unverhältnismäßiger und nicht nachvollziehbarer Weise erhöht; und das lässt sich nun wirklich nicht mit dem Argument der Verkehrssicherheit begründen.

Quelle: Dr. Andrea Urbanek

3.1

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