Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Contra-Argument StVO-Novelle: Neue Fahrverbote sind unwirksam Ich kann nur allen betroffenen raten. Einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen. Geschwingkeitsüberschreitungen müssen nach der alten Regel geahndet werden. Sehe Quellenangabe Quelle: www.adac.de/news/kritik-stvo-novelle/ 3.1