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Ja, das Gelände des Freibades liegt nicht im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet. Es grenzt aber daran an. Allerdings reicht das sogenannte Hochwasser-Risiko-Gebiet gemäß § 78b WHG in die Fläche des Freibades. Außerdem liegt die Fläche des Sportplatzes teilweise im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet und fast vollständig im Hochwasser-Risiko-Gebiet. Weiterhin grenzt das Freibad-Gelände direkt an das Landschaftsschutzgebiet und der Sportplatz liegt vollständig in selbigem. Alles Gründe, die gegen einen Bau sprechen. Weitere folgen.

Quelle:

4.0

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