Als Reaktion auf Kontra-Argumente: Selbstverständlich kann gesagt werden, was ein Embryo bei einem Abbruch empfindet, weil wir genauestens wissen, welche neuronalen Anlagen vorhanden sind und welche nicht (und da fehlt sowohl ein Bewusstsein als auch Schmerzempfinden) Gerade WEIL Frauen die Entscheidung sowieso schon schwer genug fällt, sollte das Informationsrecht gewahrt bleiben, daher weg mit StGB §219a. Der Vergleich mit dem Holocaust ist ein Schlag ins Gesicht für die Opfer! Embryonen sind keine Menschen und das ist daher auch nicht vergleichbar.
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