Erfolg
Soziales

Gegen die Ungleichbehandlung von behinderten Kindern in Einrichtungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg

1.405 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

1.405 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
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UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie zeigt, was die bestehenden Menschenrechte für Menschen mit Behinderung bedeuten und wie sie in den unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft umzusetzen sind. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das zentrale Menschenrecht. Das bedeutet: Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um ?dabei? sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen. Niemand darf ausgegrenzt werden.

Quelle: Hubert Hüppe. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. <a href="http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf" rel="nofollow">www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf</a>

1.4

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Ungerecht, weil der Unterricht definitiv gestört wird

Grundsätzl. finde ich es gut, keinen Unterschied zwischen Behinderten und Nichtbehinderten zu machen. Es gab genügend Berichte über Henri aus Walldorf, dessen Mutter dafür kämpft, ihren Sohn auf's Gymnasium zu schicken. ABER: a) Ist das wirklich HENRI's Wunsch? b) Das Argument, Henri's "Freunde" gingen auch auf's Gymnasium kann man nicht gelten lassen, da nach der 4. Klasse viele Schulfreundschaften getrennt werden c) Kinder dürfen nicht darunter leiden, dass ein Störenfried den Unterricht durcheinander bringt. Für jedes Kind (auch ein Nichtbehindertes!) gäbe es Konsequenzen-z. B. Verweise.

Quelle:

3.8

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