Nach Rechtslage sind alle nicht-komerzielle, für Freizeit und Sport betriebene Flugegeräte bis 25 kg Modellflugzeuge unabhängig von Auslegung und Steuerung (http://www.modellflugimdaec.de/images/buko/BuKo_Doks/offen/Schriftenreihe/BuKoMod_TN1401.pdf). Wenn also hier Verschärfungen drohen, trifft das alle Modellflieger! Die Verbände sind da keineswegs untätig, z.B.: http://www.modellflug-im-daec.de/aktuelles/434-bundesminister-dobrindt-und-die-kopter http://www.modellflugimdaec.de/aktuelles/446-akt-vo-uas-sp
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