Die Rettungsdienstgesetze sind bereits ausreichend und müssten angewandt werden. Kostenersatz gibt es vom Verursacher nur dann, wenn der Einsatz auf missbräuchlichem Verhalten der Verursacherin oder des Verursachers beruht. An sich müsste das nur konkretisiert werden.
Source: recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000325