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Folter und Todesstrafe

In Afghanistan ist keine Wahrung der Menschenrechte durch die offiziellen Exekutivorgane des Staates gewährleistet. So steht im Amnesty Report 2016: " Dennoch waren Folter und andere Misshandlungen sowie Haft ohne Kontakt zur Außenwelt im afghanischen Strafvollzugssystem weiterhin gang und gäbe." Auch die Todesstrafe wird weiterhin verhängt und vollstreckt.

Quelle: www.amnesty.de/jahresbericht/2016/afghanistan?destination=node%2F2738#folterundanderemisshandlungen

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