Für alle betroffenen Anlieger hier ein paar Hinweise. Schaut mal im Internet das Urteil des Verwaltungsgerichtes München v. 27.09.2010 mit dem AZ. M8K 09.1924 an. Der Fall ist ähnlich gelagert und der Klage des Nachbarn gegen eine Asylantenunterkunft in einem Wohngebiet wurde stattgegeben. Außerdem gab es heute eine wichtige Entscheidung im Bundestag. Schaut mal hier rein: <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-11/asylheime-gewerbegebiet-bundestag" rel="nofollow">www.zeit.de/politik/deutschland/2014-11/asylheime-gewerbegebiet-bundestag</a> Damit gibt es für die Verwaltung keine Ausrede mehr, das Asylantenunterkünfte nicht in Gewerbegebieten untergebracht werden dürfen
Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichtes München v. 27.09.2010 mit dem AZ. M8K 09.1924http://www.zeit.de