Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird gar nicht in Frage gestellt.

Die Kunden werden auch weiterhin an den Netto-Bewertungsreserven beteiligt. Netto-Bewertungsreserven sind nach dem BVerfG-Urteil Überschüsse, die bei realsistischer Bewertung über die handelrechtlichen Überschüsse hinaus anfallen. 2006 konnte sich das BVerfG nicht vorstellen, dass es auch auf der Passivseite negative Bewertungsreserven geben könnte und hat sie daher nicht explizit erwähnt. D.h. Bewertungsreserven, die tatsächlich Bewertungsverluste in der Deckungsrückstellung bedecken, sollen nicht ausgeschüttet werden müssen, da sie bei realistischer Bewertung kein Überschuss sind.

Quelle:

2.4

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