Das Petitionsrecht ist ein Bürgerrecht und im Grundgesetz verankert. Schön,dass immer mehr Mülheimer aktiv werden und ihre demokratischen Grundrechte wahr nehmen,auch in Form von Antrag 24 der GO,welche Politiker verpflichtet,sich mit Anregungen und Beschwerden eines Bürgers (auch Einzelnen) zu befassen und diese in den entsprechenden Ausschüssen/BV ,-Ratssitzungen zu bescheiden.
8.424 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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