Zivilprozess, Zivilprozessordnung
Der Hinweis auf AGG oder Produkthaftung bestätigt unser Anliegen: Auch dort erkannte der Gesetzgeber, dass starre Beweislastregeln in asymmetrischen Lagen versagen. Wir fordern keine grenzenlose Umkehr, sondern eine differenzierte Lösung mit Indizienbasis, richterlichem Ermessen und Missbrauchsschutz. Ziel ist nicht die Aushöhlung, sondern die Stärkung des Zivilprozesses durch fairen Zugang zu Beweisen für beide Seiten.