Radfahren
In Bayern ist das Radfahren auf Forststraßen und geeigneten Waldwegen grundsätzlich erlaubt. Eine Sperrung für Radfahrer kann nicht beliebig angeordnet werden – und das ist auch gut so. Genau deshalb würde eine Strasse viel mehr Besucher in diese ruhige Region bringen, ausser das Wildschutzgebiet wird auf das Gebiet erweitert.
Quelle: Bayerische Naturschutzrecht