Die Forderung einer hohen Förderung nach dem Gießkannenprinzip (3.000 € für alle ohne Bedürftigkeitsprüfung) verkennt, dass auch staatliche Mittel nicht unbegrenzt vorhanden sind. Warum nicht vorübergehend SGB II für Studentinnen? Das hieße aber, 1.000 Euro pro Monat ist überhöht und nützliche Lohnarbeiten könnten den ohnehin stockenden Studienbetrieb unterbrechen.
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