Region: Ditzingen
Verkehr

Tempo 30 in der Höfinger Str.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Michael Makurath

118 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

118 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Lärmaktionsplan

Die Stadt Ditzingen hat im Lärmaktionsplan 2013 die Umsetzung dieser Maßnahme, zusammen mit Flüsteralphalt für die nächsten 5 Jahren geplant (Abschn. 3.2). Eine Umsetzung ist trotz dieser Planung indes nicht absehbar. https://www.ditzingen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Laermaktionsplan/Entwurf_Laermaktionsplan_vom_8_3_2013.pdf

Quelle: www.ditzingen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Laermaktionsplan/Entwurf_Laermaktionsplan_vom_8_3_2013.pdf

0.0

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Reines Verbesserungsargument zählt nicht.

Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist gemäß § 45 Absatz 1c StVO nur auf Straßen zulässig, die keine Bundes-, Landes-, Kreis- oder andere Hauptverkehrsstraßen (Zeichen 306 StVO) sind. Die Höfinger Straße in Ditzingen ist eine Kreisstraße. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist deshalb unzulässig. Die Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, vgl. § 45 Absatz 9 StVO. Reine Verbesserungsargumente zählen nicht, sonst könnte man überall ein vollständiges Verkehrsverbot begründen. Eine besondere Gefahrenlage ist erforderlich.

Quelle:

0.0

3 Gegenargumente
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern