Mieter werden nicht an den Erschließungsbeiträgen beteiligt, diese darf der Vermieter nicht umlegen. Mit der Abschaffung der Beiträge würden Mieter Investitionen bezahlen, von denen sie im Gegensatz zu den Anliegern keinerlei nutzen hätten.
Quelle: www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/erschliessung.htm