Die Kliniken AG ist aus einem öffentlichen Träger hervorgegangen. Die bestehenden Verträge zur Versorgungsverpflichtung im stationären Bereich wurden nicht gekündigt! über politische Mandatsträger, die gleichzeitig öffentliche Organe vertreten, besteht sehr Wohl die Möglichkeit der Einflussnahme. An einen dieser Mandatsträger richtet sich zudem diese Petition und eben nicht an die Kliniken AG. Ein sachlicher Fehler kann daher nicht erkannt werden.
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