Bildung

Wir fordern die Einführung des Faches Werte und Normen an Grundschulen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages, Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover
1.099 Unterstützende 634 in Niedersachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.099 Unterstützende 634 in Niedersachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Wer die Einführung von Werte-und-Normen mit Stricken, Name tanzen und Esoterik vergleicht, hat definitiv den Sinn und Zweck des Faches sowie dieser Petition nicht verstanden! Es geht schlicht darum, die notwendige und längst überfällige Gleichberechtigung nicht religiöser Familien und deren ethischer Wertebildung von den weiterführenden Schulen auf die Grundschulen auszuweiten. Dafür müssen auch keine Hauptfächer - deren Relevanz niemand bestreitet - gekürzt werden; denn für den konfessionsgebundenen Religionsunterricht sind in Grundschulen derzeit 2 SWS vorgesehen.

Quelle:

2.0

0 Gegenargumente
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Es geht hier nicht um ein Fach Werte und Normen, sondern es geht darum, dass Eltern nicht wollen, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht teilnimmt. Diesen Wunsch vernünftig zu respektieren obliegt nunmal der selbstbestimmten Schule. Da müssen die Eltern an jeder Schule für sich selbst kämpfen. Eine Unterstüzung einer Landesweiten Elterninitiative wäre gut, aber das KM kann nicht der Problemlöser sein.

Quelle:

2.0

1 Gegenargument
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Religion ist schädlich, weil sie das kritische Denken untergräbt. Für diesen Unsinn braucht man keinen Ersatz. Meine Kinder werden um die zusätzliche Freizeit beneidet. Das setzt christliche Eltern unter Druck. Gut so! Ein Ersatzfach ist genau das, was sie sich wünschen, um ihren Kindern zu signalisieren, dass Freizeit statt Religion keine Option ist. Es ist die Anerkennung das Atheismus eine Mangelerscheinung ist, der durch irgendetwas ausgeglichen werden muss.

Quelle: 3.2.1 Die Verfassung nimmt es in Art. 7 Abs. 3 GG hin, daß diejenigen Schüler, welche am Religionsunterricht teilnehmen, eine zusätzliche Belastung auf sich nehmen.

1.4

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