Region: Münster
Bild der Petition Zugang zum RWS I ohne Maskenpflicht am Platz
Bildung

Zugang zum RWS I ohne Maskenpflicht am Platz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
ULB Münster
524 Unterstützende 427 in Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

524 Unterstützende 427 in Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Es ist völlig absurd, doppelte Sicherheit durch 3G UND Maskenpflicht am Platz schaffen zu wollen, wenn gleichzeitig nach CoronaSchVO Clubs öffnen können bei 3G und ohne Maskenpflicht. Jedes Restaurant kann öffnen. Nirgendwo sind jedoch die Einschränkungen größer als in unseren Bibliotheken. Selbst im Fitnessstudio ist es schwitzend möglich, Aerosole auf dem Laufband zu verteilen. Der Schutz der Gesundheit ist ein wichtiges Gut, aber mit der geplanten Regelung schießt das Rektorat über das Ziel hinaus. Leider völlig unverhältnismäßig und nicht nachzuvollziehen.

Quelle:

4.5

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Ab dem 11. Oktober werden Tests für alle, die sich aus medizinischer Sicht impfen lassen können, kostenpflichtig. De facto wird jede 3G-Regelung ab diesem Moment ohnehin zu 2G, denn welcher Studierende wird alle 48h 10€ für einen Test bezahlen, um in die Bibliothek zu gehen. Für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, können Sonderlösungen gefunden werden - ihr Anteil an der Studierendenschaft dürfte aber verschwindend gering sein. Wir laufen in den Bibliotheken faktisch auf "2G mit Maske" zu, eine Regelung, die es in dieser Schärfe nirgendwo sonst gilt.

Quelle:

4.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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ür andere ein Risiko darstellen, von der Nutzung der Bibliothek auszuschließen. Dies könnte man ferner mit Menschen machen, die lediglich mit J&J geimpft worden sind, denn auch diese Gruppe ist aufgrund einer um 30% verringerten Wirksamkeit (wieder sowohl für sich als auch — durch schnellere Ansteckung ihrer eigenen Person — für andere) gefährlicher als Menschen mit einer mRNA-Impfung (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html, 29.09.2021). (11/x)

Quelle:

1.1

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Es ist auch davon auszugehen, dass jede ungeimpften Person sich ihres Infektionsrisikos bewusst ist, so dass hier ein zwangsweiser Schutz nicht erforderlich ist. Insgesamt, dass seitdem guten Schluss noch erwähnt, empfinde ich den Vorschlag in der Petition in der Verkennung, dass es keine Impfpflicht geben sollte, auch nicht durch die Hintertür durch gesellschaftlichen Druck und Spaltung der Gesellschaft und seinen Egoismus mehr als erschreckend

Quelle:

1.1

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Es wirkt daher beinahe so, als würde Frau Wolf im Grunde jede Maßnahme ergreifen, damit sie und ihr Gleichgesinnte ohne Maske am Platz lernen können. Das, verzeiht mir den Ausdruck, ist einfach egoistisch und hat mit verfassungsrechtlicher Rechtfertigung etc. pp. nicht mehr viel zu tun. (12/12)

Quelle:

1.1

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Frau Wolf hingegen erwähnt mit keinem Wort, warum der Ausschluss Ungeimpfter aus dem RWS ihrer Auffassung nach erforderlich ist, um Ansteckungen zu vermeiden. Dies aber sollte doch wohl der ausschlaggebende und auch einzige Anlass sein, warum man Menschen ohne Impfung aus dem RWS verbannen sollte. Sonst wäre es vielleicht auch sinnvoll, darüber nachzudenken, Menschen mit geschwächtem Immunsystem, welche sowohl für sich selbst als auch (dadurch dass sie sich selbst schneller anstecken) (10/x)

Quelle:

1.1

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Ferner ist es doch erschreckend, dass die Möglichkeit, das RWS vollkommen ohne Einschränkungen oder lediglich mit der Anwendung von 3G zu öffnen, jeden Sitzplatz zu besetzen und darüber hinaus eine Maskenpflicht am Platz NICHT zu fordern, gar nicht mehr in Erwägung gezogen wird. Als sei es bereits "Gott gegebener status quo", dass es unmöglich ist, eine Bibliothek zu besuchen, ohne eine Maske am Platz zu tragen, wenn nicht jeder geimpft ist. Schade, dass die Petition nicht gestartet wurde mit dem Ziel, das RWS (notfalls mit 3G) zu öffnen und dennoch die Maskenpflicht am Platz anzugreifen.

Quelle:

1.1

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Erst recht sollten aber die Nachteile nicht allein daraus resultieren, dass die Gruppe von Menschen „verschwindend gering“ ist! Interessant ist ferner, dass in der Begründung von Frau Wolf in lediglich einem von elf Absätzen überhaupt einmal auf die Vermeidung gesundheitlicher Risiken rekurriert wird. Meiner Ansicht nach dienen alle gegen Covid ergriffenen Maßnahmen zu 100% dem Schutz der Gesundheit anderer und sich selbst; zumindest sollten sie zu 100% dem Gesundheitsschutz dienen. (9/x)

Quelle:

1.0

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Inwiefern dies eine valide Begründung ist, sei mal dahingestellt; darum soll es hier auch gar nicht gehen. Jedoch ist es auch in anderen, gerade juristischen Bereichen, häufig so, dass es Menschen möglich ist, eine Entscheidung „ganz einfach“ zu treffen; ihnen dies aber dennoch nicht zugemutet wird: Wir alle hier studieren Jura, in höheren Semestern oder stehen noch ganz am Anfang.(4/x)

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0.8

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Im Laufe seines Studiums wird man um die strafrechtliche Rechtsprechung zu Unterbrechungen der objektiven Zurechenbarkeit i.R.d. Tötungsdelikte, wenn sich das Opfer einer ihm das Leben rettenden Operation „freiwillig“ entzieht (OLG Celle NJW 2001, 2816; zur Verweigerung einer OP mit einer Mortalitätsrate zu 10-15%), wohl nicht herumkommen. (5/x)

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0.8

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Diese Annahme stellt die Basis dafür dar, dass es ihrer und eurer Ansicht nach zulässig sei, diese Gruppe von der Nutzung des RWS ausschließen zu dürfen. Dies empfinde ich persönlich als ein doch recht gewagtes Argument: Einer Gruppe von Menschen ein Recht abzusprechen, nur weil diese Gruppe zahlenmäßig „verschwindend gering“ sei. Interessant. (2/x)

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0.8

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Ich hoffe inständig, dass ihr alle diese Art der Argumentation nicht auf andere Lebensbereiche und Gruppen von Menschen — wie Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen eines bestimmten Geschlechts — übertragt. Jetzt mag man mir entgegensetzen, dass — anders als Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund — Ungeimpfte doch ganz einfach innerhalb von circa einem Monat auch zu der Gruppe der Geimpften gehören können. (3/x)

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0.8

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Der Beitrag der Ungeimpften sei ohnehin "verschwindend gering", weshalb sich mir nicht erschließt, warum dann 3G nicht ausreicht. Wo ist das Problem, wenn dort auch jemand sitzt, der (noch) nicht geimpft ist? Die Impfung schützt diejenigen, die sich schützen wollen. Jeder andere ist bei einer Erkrankung "selbst schuld"! In meinen Augen ist das Ziel der Petition daher zu kurz gedacht. Zwar dürfen dadurch mglw als kurzfristige Lösung Geimpfte maskenlos ins RWS. Mehr aber auch nicht. Ich finde, man hätte größer ansetzen müssen und die Maskenpficht generell hinterfragen!

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0.8

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sich „ganz einfach“ anerkannten und erforschten medizinischen Methoden zu unterwerfen — sondern der Autonomie der Opfer von Straftaten großes Gewicht beigemessen wird. Vielleicht könnte man sich also in der gesamten Diskussion um (Nicht-)Impfung einfach noch einmal auf das Wesentliche besinnen und akzeptieren, dass es im Grunde zunächst einmal jedem freisteht, sich impfen zu lassen, und aus dieser Entscheidung — gleichgültig, wie diese ausfällt — keinerlei Nachteile erwachsen sollten. (8/x)

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0.7

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Dennoch verneint die Rspr. eine entsprechende Pflicht/Obliegenheit des Opfers und verurteilt den Täter aufgrund der in Frage stehenden Delikte. Man mag sich nun womöglich fragen, was all dies mit der Verweigerung des Zugangs von Ungeimpften zum RWS zu tun hat. Meine Vergleiche sollen aber lediglich denjenigen, die den Ungeimpften entgegensetzen „sie können sich doch ganz einfach impfen lassen“, aufzeigen, dass in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens ebenfalls nicht gefordert wird, (7/x)

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0.7

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Auch i.R.d. § 226 StGB wird höchst unterschiedlich beurteilt, ob der Täter sich möglicherweise doch nicht der schweren KV strafbar gemacht hat, wenn das Opfer durch zumutbare Operationen oder Prothesen seine Schädigung beseitigen kann (BGH NJW 2017, 1763, 1764). Die Opfer in den o.g. Fällen hätten „ganz einfach“ die OP wahrnehmen oder die mögliche medizinische Behandlung vornehmen lassen können. (6/x)

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0.7

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(3 von x)Hinzukommt, dass durch einen Ausschluss nicht immunisierter Menschen vom Lernen in der Bibliothek das Infektionsrisiko für die anwesenden immunisierten Personen allenfalls geringfügig senkt, denn auch immunisierte Personen können durchaus immunisierte und nicht immunisierte Personen infizieren. Unterschied zwischen den Gruppen ist, dass die Immunisierten sich möglicherweise gar nicht anstecken oder allenfalls geringfügig erkranken. Warum das ein zu vermeidendes Übel sein sollte erschließt sich mir nicht nicht.

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0.7

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(2 von x)Vollkommen unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass es auch im Rahmen der Corona-Pandemie entsprechende Maßnahmen gegeben hat, denn all diese Maßnahmen sollten zuvorderst der Eindämmung von Infektionen dienen und nicht der Bequemlichkeit Einzelner. Nicht nachvollziehbar ist auch das Argument, diese Einschränkung beträfe nur wenige. Woher hat die Verfasserin diese Information? Und - würde dies einen Ausschluss vom Zugang zuneigenden Bildungseinrichtung rechtfertigen, nur weil es für andere dann bequemer ist? Ich meine, nein.

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0.7

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(1 von x) Bei einer Bibliothek handelt es sich mE um eine Bildungseinrichtung und der Besuch ist zur Beschaffung von Informationen und zur Schaffung einer ruhigen Lernathmosphäre essentiell und keineswegs vergleichbar mit einer online Beschaffung und Nutzung von Lernmaterialien und dem Lernen an anderen Orten, zB in einer belebten WG. Die Unterzeichnerin der Petition übersieht auch, dass durch eine derartige Regelung der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen beschränkt und damit das Recht auf Bildung in unnötiger Weise eingeschränkt wird, denn das Lernen wäre auch mit Maske möglich.

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0.7

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Ich hoffe nur, dass sich jeder Unterzeichner bewusst ist, WAS er hier unterzeichnet. Er unterzeichnet nicht nur, dass er als Geimpfter ohne Maske ins RWS darf. Nein, er unterzeichnet auch, dass anderen, die sich nicht impfen lassen wollen (aus möglicherweise sehr guten Gründen) vollkommen die Chance genommen wird, die Bibliothek zu betreten. Und das, obwohl es keinerlei Erhebungen dazu gibt, wie hoch das Risiko einer Infizierung im RWS ist etc. pp. Das sollte einem nur klar sein, bevor man hier seine Unterschrift darunter setzt!

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0.7

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Bei den Kommentaren der Unterzeichner lese ich nur "ich kann nicht mit Maske lernen", "ohne Maske kann ich mich besser konzentrieren". Das mag ja alles stimmen. Warum aber wird nicht in Betracht gezogen, dass auch mit 3G (oder sogar ganz ohne Beschränkung) und ohne Maske eine Möglichkeit darstellen könnte. Sind die Menschen schon so verblendet, dass dies für sie absolut nicht (mehr) zur Disposition steht? Dafür lieber Kommilitonen vollkommen von der Möglichkeit, Literatur zu nutzen etc. ausschließen?

Quelle:

0.7

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Es ist wirklich verwunderlich, dass sich selbst Jura-Studierende derart "selbst die nächsten sind", dass sie hier - teils öffentlich, teils sogar anonym - dafür plädieren, dass ihren Freunden, Bekannten oder sonstige Kommilitonen, die (noch) nicht geimpft sind, der Zugang zu universitären Gebäuden verwehrt wird. Jeder, der bisher nicht geimpft ist, nimmt das Risiko einer Erkrankung bewusst in Kauf und hat seine Entscheidung mit Blick aus die daraus resultierenden immensen Nachteile sicherlich nicht leichtfertig getroffen. Diejenigen wollen keine "Einschränkung zugunsten" ihrer Gesundheit.

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0.7

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Liebe Isabell Druxes, Lara Allmann, Vanessa Mehr, Antonia von der Wende, Sophie Pröttel und Carlotta Schlegel, lieber Marcus Schmitz, Maximilian Keller, Moritz Klein und Johannes Lingg und alle weiteren Unterzeichnenden, Helene Wolf beginnt ihre Begründung der Petition damit, dass der Anteil von Studenten ohne 2G-Nachweis wohl „verschwindend gering“ sei. Auf dieser Annahme fußt ihre gesamte Argumentation. (1/x)

Quelle:

0.6

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