Region: Münster
Bild der Petition Zugang zum RWS I ohne Maskenpflicht am Platz
Bildung

Zugang zum RWS I ohne Maskenpflicht am Platz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
ULB Münster
524 Unterstützende 427 in Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

524 Unterstützende 427 in Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

29.11.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


05.10.2021, 14:26

Ich wurde von Open Petition gebeten die Petition zu ändern


Neuer Titel: Zugang zum RWS I ohne Maskenpflicht am Platz 3G

Neuer Petitionstext:

In einer Email vom 27.09 wurden die Studenten der WWU über das Vorgehen im Wintersemester informiert. Während ein Großteil dieser Änderungen wohl zu begrüßen ist und die Rückkehr zur Präsenzlehre uns alle sehr freut, fiel doch ein Punkt negativ auf: die wieder eingeführte Maskenpflicht am Platz in den Bibliotheken und weitergehende Beschränkungen, welche über die Vorgaben des Landes hinausgehen.

Wir möchten darum bitten auch in den Bibliotheken - zumindest im Rechtswissenschaftlichen Seminar I - den Zugang für Studenten mit 3G Nachweis iSd § 3 II Nr.7 CoronaSchVO NRW zuohne gestatten und trotzdemMaskenpflicht am Platz das Ablegen der Maske zu ermöglichen.gestatten.



Neue Begründung:

Zuallererst wäre anzufügen, dass der Anteil von Studenten ohne 2G Nachweis wohl verschwindend gering sein dürfte, sodass die Risiken erhöhter Infektionen gering sein dürften und die Entscheidung diese in Kauf zu nehmen jedem zugetraut werden kann.

Während bei Lehrveranstaltungen natürlich gewährleistet sein muss, dass jeder bei möglichst geringem Risiko eine Teilnahmemöglichkeit hat, kann das Studium in der Bibliothek auch durch andere Lernplätze oder Online-Quellen ersetzt werden. Dies wurde uns allen schließlich lange genug zugemutet.

Gleichzeitig ist "Zumutung" hier ein passender Begriff. Wie der Bibliotheksleitung bekannt sein dürfte, ist gerade im Jurastudium das Selbststudium ein essentieller Teil der Examensvorbereitung und anderer Phasen des Studiums. Nicht selten verbringen Studenten dabei ihren gesamten Tag in der Bibliothek und mussten in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Einschränkungen umgehen.

Von Platzbuchungen für 4 Stunden (maximal ein halber Lerntag) über geänderte Öffnungszeiten und immer neue Abstands- und oder Maskenregelungen war alles dabei.

Bei Allem haben wir gerne mitgemacht, natürlich wollten auch wir für Sicherheit von Personal und anderen Studenten sorgen und die Ansteckungsgefahr verringern. Uns ist bewusst, dass wir als Studenten keinen „systemrelevanten Beruf“ ausüben und haben uns daher in den vergangenen 1,5 Jahren gerne hinten angestellt. 

Mittlerweile ist es uns möglich Kneipen und Clubs, sowie Großveranstaltungen mit tausenden von Leuten ohne Maske zu besuchen. Trotzdem soll dies uns in der Bibliothek verwehrt bleiben. 

Das Maskentragen am Platz ist natürlich kein Weltuntergang, aber nach 8 Stunden wird es doch wirklich nervig und auch für die Konzentration nicht förderlich. Es fällt immer schwieriger noch Verständnis für diese Einschränkung aufzubringen, wenn es doch auch ohne geht. 

Ergänzung zu 3G:

Für die Petition wurde ursprünglich die Forderung von 2G und der Möglichkeit ohne Maske am Platz zu verweilen gewählt, da das mit dem Rektoratsbeschluss im Einklang steht. Grds. habe auch ich wenig Verständnis dafür, dass die Universität strenger ist, als durch die Corona-Regeln des Landes geboten ist. Aus Erfahrung mit den Strukturen der Universität weiß ich aber auch, dass es bedeutend schwieriger ist auch noch eine Änderung des Rektoratsbeschlusses zu erwirken.Aufgrund Da es uns allen ja hauptsächlich um den Maskenfreien Zugang geht und ich von open Petition darauf hingewiesen wurde, dass Unterzeichner nicht auf Änderungen hingewiesen werden, sodass eine Änderung der großenPetition Unterstützung,von denke2G zu 3G nicht unproblematisch wäre, habe ich aber,es jetzt einfach bei dieser Hauptforderung belassen. Das Rektorat wird ja merken, dass wirjedenfalls genugder DruckStatus aufbauenquo könnenbemängelt umwird. 3G einzufordern.

Weiterhin bitte ich darum Mails an corona.lehre@uni-muenster.de zu schreiben. Steter Tropfen höhlt schließlich den Stein.

.Update 04.10:

Ich habe die Petition heute an das Dekanat und die Bibliothek geschickt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 376 (315 in Münster)


05.10.2021, 02:15

Aufgrund der unerwartet hohen Beteiligung bei der Petition, glaube ich nun, dass auch der Duck aufs Rektorat so erhöht werden kann, dass der Rektoratsbeschluss geändert werden kann.

Durch verschiedenstes Feedback, bin ich außerdem zu dem Schluss gekommen, dass die meisten - wie ich auch - eine 3G Regelung bei gleichzeitigem Wegfall der Maskenpflicht bevorzugen. Ich hoffe durch die Petitionsänderung, fallen nun nicht zu viele Unterzeichner weg, die nur für 2G sind. Ich bin aber zuversichtlich, dass dies nur sehr weniger betrifft.


Neuer Titel: Zugang zum RWS I ohne Maskenpflicht am Platz (im Einklang mit Rektoratsbeschluss 2G)3G

Neuer Petitionstext:

In einer Email vom 27.09 wurden die Studenten der WWU über das Vorgehen im Wintersemester informiert. Während ein Großteil dieser Änderungen wohl zu begrüßen ist und die Rückkehr zur Präsenzlehre uns alle sehr freut, fiel doch ein Punkt negativ auf: die wieder eingeführte Maskenpflicht am Platz in den Bibliotheken.Bibliotheken und weitergehende Beschränkungen, welche über die Vorgaben des Landes hinausgehen.

Wir möchten darum bitten auch in den Bibliotheken - zumindest im Rechtswissenschaftlichen Seminar I - den Zugang nur für GeimpfteStudenten odermit Genesene3G Nachweis iSd § 3 II Nr.7 CoronaSchVO NRW zu gestatten und sotrotzdem am Platz das Ablegen der Maske zu ermöglichen.



Neue Begründung:

Zuallererst wäre anzufügen, dass der Anteil von Studenten ohne 2G Nachweis wohl verschwindend gering sein dürfte, sodass einedie weitereRisiken Einschränkungerhöhter zugunstenInfektionen diesergering kleinensein Gruppedürften beimund Bibliotheksbesuchdie nichtEntscheidung nachvollziehbardiese ist.in Kauf zu nehmen jedem zugetraut werden kann.

Während bei Lehrveranstaltungen natürlich gewährleistet sein muss, dass jeder bei möglichst geringem Risiko eine Teilnahmemöglichkeit hat, kann das Studium in der Bibliothek auch durch andere Lernplätze oder Online-Quellen ersetzt werden. Dies wurde uns allen schließlich lange genug zugemutet.

Gleichzeitig ist "Zumutung" hier ein passender Begriff. Wie der Bibliotheksleitung bekannt sein dürfte, ist gerade im Jurastudium das Selbststudium ein essentieller Teil der Examensvorbereitung und anderer Phasen des Studiums. Nicht selten verbringen Studenten dabei ihren gesamten Tag in der Bibliothek und mussten in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Einschränkungen umgehen.

Von Platzbuchungen für 4 Stunden (maximal ein halber Lerntag) über geänderte Öffnungszeiten und immer neue Abstands- und oder Maskenregelungen war alles dabei.

Bei Allem haben wir gerne mitgemacht, natürlich wollten auch wir für Sicherheit von Personal und anderen Studenten sorgen und die Ansteckungsgefahr verringern. Uns ist bewusst, dass wir als Studenten keinen „systemrelevanten Beruf“ ausüben und haben uns daher in den vergangenen 1,5 Jahren gerne hinten angestellt. 

Mittlerweile ist es uns möglich Kneipen und Clubs, sowie Großveranstaltungen mit tausenden von Leuten ohne Maske zu besuchen. Trotzdem soll dies uns in der Bibliothek verwehrt bleiben. 

Das Maskentragen am Platz ist natürlich kein Weltuntergang, aber nach 8 Stunden wird es doch wirklich nervig und auch für die Konzentration nicht förderlich. Es fällt immer schwieriger noch Verständnis für diese Einschränkung aufzubringen, wenn es doch auch ohne geht. 

Bitte ändern Sie die Regeln dahingehend, dass der Zugang zur Bibliothek (bzw. für das Rechtswissenschaftliche Seminar I) auf Studenten mit 2G Nachweis beschränkt wird, damit wir einfach wieder in Ruhe ohne Maske lernen können.Ergänzung zu 3G:

Für die Petition wurde ursprünglich die Forderung von 2G und der Möglichkeit ohne Maske am Platz zu verweilen gewählt, da das mit dem Rektoratsbeschluss im Einklang steht. Grds. habe auch ich wenig Verständnis dafür, dass die Universität strenger ist, als durch die Corona-Regeln des Landes geboten ist. Aus Erfahrung mit den Strukturen der Universität weiß ich aber auch, dass es bedeutend schwieriger ist auch noch eine Änderung des Rektoratsbeschlusses zu erwirken.

DiesbezüglichAufgrund kannder großen Unterstützung, denke ich nuraber, empfehlendass wir genug Druck aufbauen können um 3G einzufordern.

Weiterhin bitte ich darum Mails an das Rektoratcorona.lehre@uni-muenster.de zu schreiben. Steter Tropfen höhlt schließlich den Stein.

Für eine Regelung ohne Masken, die schnell umsetzbar ist, muss es aber bei 2G bleiben, damit wir nicht auch noch auf einen neuen Rektoratsbeschluss warten müssten.Update.Update 04.10:

Ich habe die Petition heute an das Dekanat und die Bibliothek geschickt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 365 (304 in Münster)


04.10.2021, 11:14

Update weiterer Verlauf der Petition


Neue Begründung:

Zuallererst wäre anzufügen, dass der Anteil von Studenten ohne 2G Nachweis wohl verschwindend gering sein dürfte, sodass eine weitere Einschränkung zugunsten dieser kleinen Gruppe beim Bibliotheksbesuch nicht nachvollziehbar ist.

Während bei Lehrveranstaltungen natürlich gewährleistet sein muss, dass jeder eine Teilnahmemöglichkeit hat, kann das Studium in der Bibliothek auch durch andere Lernplätze oder Online-Quellen ersetzt werden. Dies wurde uns allen schließlich lange genug zugemutet.

Gleichzeitig ist "Zumutung" hier ein passender Begriff. Wie der Bibliotheksleitung bekannt sein dürfte, ist gerade im Jurastudium das Selbststudium ein essentieller Teil der Examensvorbereitung und anderer Phasen des Studiums. Nicht selten verbringen Studenten dabei ihren gesamten Tag in der Bibliothek und mussten in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Einschränkungen umgehen.

Von Platzbuchungen für 4 Stunden (maximal ein halber Lerntag) über geänderte Öffnungszeiten und immer neue Abstands- und oder Maskenregelungen war alles dabei.

Bei Allem haben wir gerne mitgemacht, natürlich wollten auch wir für Sicherheit von Personal und anderen Studenten sorgen und die Ansteckungsgefahr verringern. Uns ist bewusst, dass wir als Studenten keinen „systemrelevanten Beruf“ ausüben und haben uns daher in den vergangenen 1,5 Jahren gerne hinten angestellt. 

Mittlerweile ist es uns möglich Kneipen und Clubs, sowie Großveranstaltungen mit tausenden von Leuten ohne Maske zu besuchen. Trotzdem soll dies uns in der Bibliothek verwehrt bleiben. 

Das Maskentragen am Platz ist natürlich kein Weltuntergang, aber nach 8 Stunden wird es doch wirklich nervig und auch für die Konzentration nicht förderlich. Es fällt immer schwieriger noch Verständnis für diese Einschränkung aufzubringen, wenn es doch auch ohne geht. 

Bitte ändern Sie die Regeln dahingehend, dass der Zugang zur Bibliothek (bzw. für das Rechtswissenschaftliche Seminar I) auf Studenten mit 2G Nachweis beschränkt wird, damit wir einfach wieder in Ruhe ohne Maske lernen können.

Ergänzung zu 3G:

Für die Petition wurde die Forderung von 2G und der Möglichkeit ohne Maske am Platz zu verweilen gewählt, da das mit dem Rektoratsbeschluss im Einklang steht. Grds. habe auch ich wenig Verständnis dafür, dass die Universität strenger ist, als durch die Corona-Regeln des Landes geboten ist. Aus Erfahrung mit den Strukturen der Universität weiß ich aber auch, dass es bedeutend schwieriger ist auch noch eine Änderung des Rektoratsbeschlusses zu erwirken.

Diesbezüglich kann ich nur empfehlen Mails an das Rektorat zu schreiben.

Für eine Regelung ohne Masken, die schnell umsetzbar ist, muss es aber bei 2G bleiben, damit wir nicht auch noch auf einen neuen Rektoratsbeschluss warten müssten.

Update 04.10:

Ich habe die Petition heute an das Dekanat und die Bibliothek geschickt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 327 (275 in Münster)


30.09.2021, 18:09

Ich wurde vermehrt gefragt, wieso 2G und nicht 3G gefordert wird. Die Erklärung habe ich ergänzt.


Neuer Titel: Zugang zum RWS I mit 2G, ohne Maskenpflicht am Platz (im Einklang mit Rektoratsbeschluss 2G)

Neue Begründung:

Zuallererst wäre anzufügen, dass der Anteil von Studenten ohne 2G Nachweis wohl verschwindend gering sein dürfte, sodass eine weitere Einschränkung zugunsten dieser kleinen Gruppe beim Bibliotheksbesuch nicht nachvollziehbar ist.

Während bei Lehrveranstaltungen natürlich gewährleistet sein muss, dass jeder eine Teilnahmemöglichkeit hat, kann das Studium in der Bibliothek auch durch andere Lernplätze oder Online-Quellen ersetzt werden. Dies wurde uns allen schließlich lange genug zugemutet.

Gleichzeitig ist "Zumutung" hier ein passender Begriff. Wie der Bibliotheksleitung bekannt sein dürfte, ist gerade im Jurastudium das Selbststudium ein essentieller Teil der Examensvorbereitung und anderer Phasen des Studiums. Nicht selten verbringen Studenten dabei ihren gesamten Tag in der Bibliothek und mussten in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Einschränkungen umgehen.

Von Platzbuchungen für 4 Stunden (maximal ein halber Lerntag) über geänderte Öffnungszeiten und immer neue Abstands- und oder Maskenregelungen war alles dabei.

Bei Allem haben wir gerne mitgemacht, natürlich wollten auch wir für Sicherheit von Personal und anderen Studenten sorgen und die Ansteckungsgefahr verringern. Uns ist bewusst, dass wir als Studenten keinen „systemrelevanten Beruf“ ausüben und haben uns daher in den vergangenen 1,5 Jahren gerne hinten angestellt. 

Mittlerweile ist es uns möglich Kneipen und Clubs, sowie Großveranstaltungen mit tausenden von Leuten ohne Maske zu besuchen. Trotzdem soll dies uns in der Bibliothek verwehrt bleiben. 

Das Maskentragen am Platz ist natürlich kein Weltuntergang, aber nach 8 Stunden wird es doch wirklich nervig und auch für die Konzentration nicht förderlich. Es fällt immer schwieriger noch Verständnis für diese Einschränkung aufzubringen, wenn es doch auch ohne geht. 

Bitte ändern Sie die Regeln dahingehend, dass der Zugang zur Bibliothek (bzw. für das Rechtswissenschaftliche Seminar I) auf Studenten mit 2G Nachweis beschränkt wird, damit wir einfach wieder in Ruhe ohne Maske lernen können.

Ergänzung zu 3G:

Für die Petition wurde die Forderung von 2G und der Möglichkeit ohne Maske am Platz zu verweilen gewählt, da das mit dem Rektoratsbeschluss im Einklang steht. Grds. habe auch ich wenig Verständnis dafür, dass die Universität strenger ist, als durch die Corona-Regeln des Landes geboten ist. Aus Erfahrung mit den Strukturen der Universität weiß ich aber auch, dass es bedeutend schwieriger ist auch noch eine Änderung des Rektoratsbeschlusses zu erwirken.

Diesbezüglich kann ich nur empfehlen Mails an das Rektorat zu schreiben.

Für eine Regelung ohne Masken, die schnell umsetzbar ist, muss es aber bei 2G bleiben, damit wir nicht auch noch auf einen neuen Rektoratsbeschluss warten müssten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 199 (171 in Münster)


29.09.2021, 16:45

Rechtschreibfehler, damit der Text lesbarer ist.


Neuer Petitionstext:

In einer Email vom 27.09 wurden die Studenten der WWU über das Vorgehen im Wintersemester informiert. Während ein Großteil dieser Änderungen wohl zu begrüßen ist und die Rückkehr zur Präsenzlehre uns alle sehr freut, fiel doch ein Punkt negativ auf: die wieder eingeführte Maskenpflicht am Platz in den Bibliotheken.

Wir möchten darum bitten auch in den Bibliotheken - zumindest im Rechtswissenschaftlichen Seminar I - den Zugang nur für Geimpfte oder Genesene iSd § 3 VIIII Nr.7 CoronaSchVO NRW zu gestatten und so am Platz das Ablegen der Maske zu ermöglichen.



Neue Begründung:

Zuallererst wäre anzufügen, dass der Anteil von Studenten ohne 2G Nachweis wohl verschwindend gering sein dürfte, sodass eine weitere Einschränkung zugunsten dieser kleinen Gruppe beim Bibliotheksbesuch nicht nachvollziehbar ist.

Während bei Lehrveranstaltungen natürlich gewährleistet sein muss, dass jeder eine Teilnahmemöglichkeit hat, kann das Studium in der Bibliothek auch durch andere Lernplätze oder Online-Quellen ersetzt werden. Dies wurde uns allen schließlich lange genug zugemutet.

Gleichzeitig ist "Zumutung" hier ein passender Begriff. Wie der Bibliotheksleitung bekannt sein dürfte, ist gerade im Jurastudium das Selbststudium ein essentieller Teil der Examensvorbereitung und anderer Phasen des Studiums. Nicht selten verbringen Studenten dabei ihren gesamten Tag in der Bibliothek und mussten in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Einschränkungen umgehen.

Von Platzbuchungen für 4 Stunden (maximal ein halber Lerntag) über geänderte Öffnungszeiten und immer neue Abstands- und oder Maskenregelungen war alles dabei.

Bei Allem haben wir gerne mitgemacht, natürlich wollten auch wir für Sicherheit von Personal und anderen Studenten sorgen und die Ansteckungsgefahr verringern. Uns ist bewusst, dass wir als Studenten keinen „systemrelevanten Beruf“ ausüben und haben uns daher in den vergangenen 1,5 Jahren gerne hinten angestellt. 

Mittlerweile ist es unduns möglich Kneipen und Clubs, sowie Großveranstaltungen mit tausenden von Leuten ohne Maske zu besuchen. Trotzdem soll dies uns in der Bibliothek verwehrt bleiben. 

Das Maskentragen am Platz ist natürlich kein Weltuntergang, aber nach 8 Stunden wird es doch wirklich nervig und auch für die Konzentration nicht förderlich. Es fällt immer schwieriger noch Verständnis für diese Einschränkung aufzubringen, wenn es doch auch ohne geht. 

Bitte ändern Sie die Regeln dahingehend, dass der Zugang zur Bibliothek (bzw. für das Rechtswissenschaftliche Seminar I) auf Studenten mit 2G Nachweis beschränkt wird, damit wir einfach wieder in Ruhe ohne Maske lernen können.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 84 (74 in Münster)


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