Region: Deutschland
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Soziales

Nein zur willkürlichen Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
555 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

555 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern eine Rücknahme der Erhöhung der Diäten. Außerdem muss die Diätenerhöhung der allgemeinen Lohnsteigerung angepasst werden.Die Diäten dürfen nur dann in dem Maß der Steigerung des Lohnniveaus steigen, wenn die Renten entsprechend mit angepasst werden! Diese Änderung muss der "Arbeitgeber", also die Bevölkerung per Volksentscheid entscheiden.

Die Diäten unterliegen folgendem Szenario: Nach der Beschlussfassung werden die Diäten NACHTRÄGLICH am tatsächlichen Wirtschaftswachstum angepasst, ist das Wirtschaftswachstumhöher als 3 %, steigen die Diäten nur um 75 % des Wirtschaftswachstums Beispiel: Im Jahr 2015 wird am Ende ein Wachstum von 2,5 % ermittelt, d. h. im Jahr 2016 steigen die Diäten der Abgeordneten um 2,5 %, Im Jahr 2016 steigt das Wirtschaftswachstum gegenüber 2015 um 4 %, so steigen zur Schonung des Haushaltes die Diäten lediglich um 3 % (75 % von 4%).

Begründung

Der Entwurf von Schwarz-Rot sieht eine kräftige Gehaltserhöhung der Bundestagsabgeordneten vor. Im ersten Schritt sollen die Diäten zum 1.Juli um 415 Euro auf 8667 Euro pro Monat steigen. In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge dann zum Jahreswechsel auf 9082 Euro ansteigen. Zusätzlich dazu bleibt die nachweisfreie Kostenpauschale in Höhe von 4123 Euro pro Monat unverändert. Die Bundestagsabgeordneten werden nach dieser Anhebung wie Bundesrichter der Besoldung R6 bezahlt. Unter Berücksichtigung aller Zulagen, die gewährt werden, so etwa für Reisekosten und ähnliches, kommt ein Abgeordneter auf jährlich mittlerweile 150.432 Euro, was einem Monatsbetrag von 12536 Euro entspreche. (EU-Durchschnitt 5766 Euro).Das sind 444 Prozent mehr als beim deutschen Durchschnittsverdiener. Dann sind da noch die Pensionsansprüche. Pro Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag bekommt der Abgeordnete nämlich 2,5% seiner Abgeordnetenbezüge angerechnet. Zehn Jahre der Zugehörigkeit im Parlament ergeben also schon 2270,50 Euro monatlich im Alter. Der Normalbürger erwirtschaftet solche Rentenansprüche, wenn überhaupt, erst am Ende eines Berufslebens.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Es ist ein Unding, das Abgeordnete sich mit Richtern vergleichen! Abgeordneter kann jeder Hilfsschüler werden, Richter dagegen nicht!

Dieter Nuhr - nuhr weiter so (1997) [7/10]

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