Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
All unsere Anstrengungen, den Abriss zu verhindern, haben bei den Verantwortlichen keinerlei Wirkung gezeigt.
Wir danken sehr herzlich den mehr als 650 Unterstützer*innen unserer Petition, denen die Bewahrung und Förderung der lippischen Heimat am Herzen liegt!
Solange die Verantwortlichen des Lippischen Heimatbundes keine Transparenz zum Satzungsverstoß, zum Verbleib des Inventars und zu den mutmaßlichen Absprachen bezüglich der Grundstückskäufer herstellen, werden wir und weitere sachkundige Bürger*innen diese einfordern und beharrlich zur Aufdeckung der Hintergründe recherchieren.
Liebe Unterstützer unserer Petition,
wer es einrichten kann ist herzlich eingeladen jetzt zum Nibelungenweg 24 in Hiddesen zu kommen. Bitte beachten Sie die geltenden Corona-/AHA-Regeln. Vielen Dank!
am Haus Wehrmann/ Nibelungen +++ Es werden Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Anwohnern/ Anwohnerinnen und Passanten durchgeführt +++ dadurch haben alle die Möglichkeit, Ihre Meinung zu der Vorgehensweise der Verantwortlichen des Lippischen Heimatbundes herzustellen +++ wir würden uns über eine rege Beteiligung – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Corona/ AHA-Regeln– freuen +++ herzlichen Dank!
Im 2009 vom Lippischen Heimatbund herausgegebenen und im Verlag Jörg Mitzkat erschienenen Buch "Gärten in Lippe" wird der Garten Wehrmann in Detmold-Hiddesen als erster und über vier Seiten mit vielen sehr schönen Bildern, fotografiert von Karin Goldbach, präsentiert. Das Buch trägt den Untertitel "Ein Streifzug durch private Gartenparadise". Sylvia Frevert beschreibt den parkähnlichen Garten Wehrmann als einen besonderen Ort, der "Geschichte atmet". Der Kontrast zwischen dem Text-Bild-Beitrag im Buch und dem nun verwüsteten und gerodeten Grundstück, könnte nicht größer sein und verdeutlicht den unwiederbringlichen Verlust lippischer Gartenkultur.
Gem. § 16 S.1 der Satzung des Lippischen Heimatbundes (LHB) beschließt der Erweiterte Vorstand über alle Angelegenheiten des Heimatbundes, soweit nicht nach der Satzung andere Organe zuständig sind. Er bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit (S.2).
Die Rechte der Mitglieder regelt § 12 der Satzung. Sie bestehen in Entgegennahme des Jahresberichts des Erweiterten Vorstandes und dessen Entlastung, der Wahl des Vorstandes u.s.w., der Festsetzung des Jahresbeitrags der Einzelmitglieder, Abstimmung über Satzungsänderungen (mit 2/3 Mehrheit, § 14), und Auflösung des Vereins. Unmittelbar mit der Teilhabe an der Verwirklichung der in § 3 geregelten Ziele des Vereins haben diese Rechte nichts zu tun. Deshalb bestimmt § 12 e , es sei Aufgabe der Mitgliederversammlung, „über sonstige ihr durch den Erweiterten Vorstand, den Geschäftsführenden Vorstand oder den Verbandsausschuss überwiesene, wichtige Angelegenheiten oder über Anträge von Mitgliedern, die jedoch mindestens drei Wochen zuvor beim Geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden müssen, zu befinden.“
Damit genießt der Erweiterte Vorstand einen erheblichen Vertrauensvorschuss, weil er entscheidet, wann eine „wichtige Angelegenheit“ vorliegt. Liegt aber eine derartige „wichtige Angelegenheit“ vor, besteht die Verpflichtung des Erweiterten Vorstands, die Mitglieder zu beteiligen.
Dass es sich im Falle des Hauses Wehrmann um eine „wichtige Angelegenheit“ im Sinne des § 12 e handelte, ist angesichts des Wertes der vererbten Immobilie evident. Um eine „wichtige Angelegenheit“ handelt es sich aber auch im Hinblick auf die ideellen Ziele des Vereins (… „die Werke der Kultur im heimischen Raum, vornehmlich Bau und Kulturdenkmäler, Friedhöfe, sowie Orts und Stadtbilder zu erforschen, zu schützen, zu erhalten und mitzugestalten“;… auf das künstlerische und bauliche Schaffen der Gegenwart, auf Siedlungsweise, Ortserweiterung, Landschaftsgestaltung und Landesplanung unter Rücksichtnahme auf die überkommene Bauweise, Bauformen und Gegebenheiten der Landschaft Einfluss zu nehmen…“, § 3 ). Dass die Angelegenheit zudem bei breiten Teilen der Öffentlichkeit mit Emotionen verbunden sein würde – wie die derzeit fast 500 Unterschriften unter die Petition zeigen – war für den Erweiterten Vorstand
ohne weiteres voraussehbar. Wenn er dennoch allein ohne Beteiligung der Mitglieder in dieser Angelegenheit entschied, handelte er gegen die Satzung.
Aber selbst wenn man dies rechtlich anders beurteilen würde, hätte in dieser Angelegenheit eine Mitgliederversammlung einberufen werden müssen. Dies ergibt sich aus § 36 BGB. Nach dieser Vorschrift ist die Mitgliederversammlung in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, „wenn das Interesse des Vereins es erfordert.“ Diese Vorschrift begründet eine Verpflichtung, die nicht durch Satzung abbedungen werden kann.
Dass der Fall des Hauses Wehrmann das „Interesse des Vereins“ berührt, dürfte außer Frage stehen.
Aus den vorgenannten Gründen sollte der Erweiterte Vorstand von sich aus zumindest allen Mitgliedern
1. eine detaillierte Auflistung über das immobile und mobile Erbe,
2. ferner eine detaillierte Auflistung darüber, wie mit dem Erbe verfahren wurde (an wen wurde was zu welchen Bedingungen (Verkauf/Schenkung/Stiftung) und zu welchem Preis abgegeben und was wurde dem Vereinsvermögen zugeführt)
zur Verfügung stellen.
Auf diese Weise könnte wenigstens für Transparenz in dieser „wichtigen Angelegenheit“ gesorgt werden.
Uns, meiner Schwester und mir war bereits 1986 bekannt, dass wir vom Erbe ausgeschlossen sind. Es geht uns – wie wir bereits mehrfach – auch gegenüber dem Lippischen Heimatbund – betont haben, nicht um monitäre sondern um ideelle Dinge.
Zitat meines Onkels „Der Garten als Lebensinhalt? Nein, Lebensinhalt, das ist meine Frau, aber der Garten liegt dicht dabei.” ... nachzulesen in dem vom Lippischen Heimatbund herausgegebenen Buch „Gärten in Lippe“ von Sylvia Frevert, 2009 (Seite 8 bis 11).
Diese Petition fordert den Erhalt von ortsbildprägenden Gebäuden und Gartenanlagen – insbesondere von einer Institution, die sich das Bewahren und Gestalten von Heimat auf ihre Fahne schreibt.
Ja, selbstverständlich sind wir als Familie besonders betroffen, wenn unser Geburtshaus (und das ist es nun einmal – auch ohne Erbschein) mit dem einmaligen Garten profitorientiert – und mit dem Wissen, dass alles zerstört wird – veräußert wird.
In dieser Petition geht es um die Verantwortung und Integrität der VERANTWORTLICHEN des Lippischen Heimatbundes. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir mit unserer Petition weder die Arbeit der engagierten Mitglieder des Lippischen Heimatbundes diskreditieren noch generell deren wertvolles, ehrenamtliches Wirken in Frage stellen.
Kommentar aus der Petition: „Eine Rückmeldung von uns auf die Stellungnahme des Heimatbundes ist, dass es sehr wohl die Möglichkeit gab, das Objekt zu erhalten ohne Kosten oder gar Investitionen tätigen zu müssen. Den Erhalt des gesamten Objektes, inkl. der Außenanlagen haben wir in einem schriftlichen Kaufangebot angeboten. Während des Verfahrens haben wir uns darüber gewundert, dass es keinerlei öffentliche Bewerbung des Objektes gab (durch Zufall ist uns der Leerstand aufgefallen), um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen und wir nicht die Möglichkeit einer Besichtigung oder eines Gespräches mit einem Verantwortlichen erhalten haben. Wir haben den Kontakt mehrmals sowohl telefonisch als auch per E-Mail gesucht. Wir stehen in keinerlei Bekanntschaftsverhältnis zu Familienmitgliedern oder engen Freunden des Verstorbenen. Unser Anliegen ist eine Transparenz für die Öffentlichkeit zu dem Verfahren. Wir finden, dass dies für die vielen Mitglieder, die ehrenamtlich oder anderweitig beim Heimatbund großartige Projekte mitgestalten, erforderlich ist. Sollte es zu einer Aufarbeitung kommen, sind wir bereit, sachdienliche Details zur Verfügung zu stellen.“
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