19.01.2025, 05:00
Aktualisiert, weil sich immer mehr Betroffene aus ganz Bayern melden
Neue Begründung:
InInzwischen Vaterstettenhat z.b. wurden mindestenses noch 5viel weiteregrößere solcherAusmaße "Provisorien"angenommen. entdeckt,In Reinhartshofen soll eine mit allen Merkmalen endgültig hergestellte 50 Jahre alte Straße plötzlich auch erschließungsbeitragspflichtig sein, weil die Gemeinde angeblich keine Unterlagen finden kann, ob damals für die Straße etwas verlangt wurde. In Breitengüßbach wird ein 200 Meter langes, erst 2018 gebautes Teilstück wieder komplett heraus gerissen, um die gesamte Straße als Provisorium abrechnen zu können.Von Politikern ist zu hören: einmal muss man halt für sein Grundstück bezahlen. Nur warum steht davon nichts in der 1200100-seitigen SeelenErklärung, Gemeindedie Balzhausen2016 könntenvom garInnenministerium herausgegeben wurde? Und wer? Von den Erbauern der Häuser aus den 60er und 70er Jahre dürfte kaum noch mehrjemand am Leben sein. Teilweise wurden die Häuser schon zigfach verkauft. Ich bin der vierte Eigentümer, meine Nachbarin hat als 10sechste weitereEigentümerin vor 15 Jahren ein 55 Jahre altes Haus gekauft. Muss man da wirklich noch mit einer Ersterschließung rechnen??? Erschließungsbeiträge sind per Definition Gebühren, die anfallen, "um das Bebauen eines Grundstücks zu ermöglichen". Genau deswegen wurde 2016 das KAG geändert und im Sinne der Vertrauensschutzes der Bürger eine 25-jährige Verjährungsfrist eingeführt. Solange haben die Gemeinden Zeit, bevor die Straße per Herstellungsfiktion als endgültig hergestellt gilt. Ist eine Straße endgültig hergestellt, dürfen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Die Gemeinden wurden alle schriftlich darauf hingewiesen und ihnen wurde 5 Jahre Zeit gegeben, damit sie ihre Finanzen auch planen und die betroffenen Straßen betroffennoch sein.rechtzeitig Hochgerechnetfertig aufstellen Bayernkönnen. mitDen seinenBürgern 2000hingegen Gemeindenwird sindkeine ZehntausendeZeit solchergegeben, informiert werden sie auch nicht. Teilweise werden Straßen betroffen,einfach ingebaut denenund hunderttausendeam MenschenEnde wohnen.den Wennüberraschten dieBürgern ersteneine Gemeindensaftige jetztRechnung mitpräsentiert. ihremBei Vorgehenden Erfolg hätten, werden sehr bald viele weitereletzten Straßen kostenpflichtigwird saniertdurchschnittlich werden,von solangejedem dies45.000 nochEuro möglich ist.Wirverlangt!!!Wir müssen dem jetzt Einhalt gebieten, zumal diese Auslegung auf jeden Fall verfassungswidrig sein dürfte. Denn das Bundesverfassungsgericht hat 2013 den Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gemeinden ihre Straßen nicht endlos als erschließungsbeitragspflichtig offen halten dürfen. Aber genau das macht das Provisorium, denn ein Provisorium kann nicht verjähren!In alten Straßen stehen alte Häuser und wohnen auch sehr viele alte und bürgerliche Menschen. Und die sollen jetzt nach vielen Jahrzehnten "Erschließungsbeiträge""Erschließungsbeiträge" zahlen, wie für ein Neubaugebiet??? Da werden gerade ganz viele Lebenswerke zerstört! Und es werden sehr schnell, so glaube ich, sehr viel mehr werden, wenn wir diesen Wahnsinn nicht stoppen!
Neues Zeichnungsende: 30.04.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 783 (736 in Bayern)