Achtung Grundrechte! WHO-Beschlüsse prüfen!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2.380 Unterschriften

8 %
2.321 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet September 2025
  2. Sammlung noch > 4 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

15.09.2025, 06:19

Text neu überarbeitet: Artikel 2 des Gesetzentwurfs
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte
– der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes),
– der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
– des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und
– der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
eingeschränkt.“
Quelle
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
Verabschiedet am 16. Juli 2025

Originaldokument: www.openpetition.de/pdf/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf


Neue Begründung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übertragen. Bevor es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, um die Umsetzung kritisch zu prüfen und den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen Entscheidungsfreiheit sicherzustellen.sicherzustellen.Unsere Hauptkritikpunkte:Die Bundesregierung schreibt in Artikel 2 des Gesetzes ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz folgende Grundrechte eingeschränkt werden dürfen:· körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)· Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)· Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 GG)· Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)

Wortlaut Artikel 2 Gesetzentwurf:„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, PDF: www.openpetition.de/pdf/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf

Unterstützen Sie bitte diese Petition!Schützen wir gemeinsam die Freiheit, die unser Grundgesetz garantiert.Sagen wir Nein zum WHO-Gesetz und Ja zur nationalen Selbstbestimmung!

Danke für Ihre Unterschrift sagtBÜNDNISsagt

BÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder

Unsere Hauptkritikpunkte:1. Unklare Kriterien für GrundrechtseingriffeDas Gesetz sieht vor, dass bei einer pandemischen Notlage bestimmte Maßnahmen ergriffen werden können, die auch Grundrechte berühren können – etwa Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit oder körperliche Unversehrtheit (vgl. Grundgesetz Art. 2 und Art. 11). Welche konkreten Einschränkungen zulässig sind, ergibt sich aus dem nationalen Recht, insbesondere aus dem Infektionsschutzgesetz.Quelle:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.htmlUnsere Forderung:Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, dem IGV-Umsetzungsgesetz nicht zuzustimmen und sicherzustellen, dass:- Grundrechte nur auf Basis klar definierter Kriterien eingeschränkt werden dürfen.- Maßnahmen zeitlich befristet und parlamentarisch legitimiert sind.- Internationale Empfehlungen stets kritisch geprüft werden.- Transparenz und nationale Entscheidungsfreiheit Vorrang haben.Warum jetzt Handlungsbedarf besteht:- Die Änderungen der IGV sind völkerrechtlich bereits in Kraft, da Deutschland bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch eingelegt hat.- Das Umsetzungsgesetz ist der letzte Hebel, um die direkte Übernahme in deutsches Recht zu verhindern.- Sobald Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten weitreichende internationale Strukturen dauerhaft etabliert werden.Quellen:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Deutschland)


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