Umwelt

Änderung des EE-Gesetzes - ERSATZ der Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.07.2018, 13:10

Fußnote ergänzt und Abschlussdatum geändert.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html


Neue Begründung: Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher gezahlten Milliarden 1) 2) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - für eine Subvention von gespeichertem Strom zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
1) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177



Mehr zum Thema Umwelt

5.456 Unterschriften
27 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern