Kraj : Německo
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Änderung des EE-Gesetzes - ERSATZ der Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen

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Petice je adresována
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
31 31 v Německo

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  1. Zahájena 2018
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Neúspěšný

07. 09. 2018 15:03

Begriffe an den aktuellen Gebrauch angepasst.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkungsgrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


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