Regione: Vokietija
Aplinka

Änderung des EE-Gesetzes - ERSATZ der Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
31 rėmėjas 31 in Vokietija

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

31 rėmėjas 31 in Vokietija

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2018-07-07 12:55

Ergänzung von Links zu Webpages mit technischen Lösungen.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html



2018-07-06 19:39

Fettdruck des Wortes "Kostenneutralität" zur Verdeutlichung.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für Kostenneutralität **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.



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