31.03.2021 08:46
vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer
wir bleiben dran
zur Info:
Pro Haushalt/Adresse sind fünf Personen mit nur einer e-Mail Adresse möglich. -.."auch Minderjährige,.. Vorausgesetzt .., dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Vielen Dank für Eueren Support und jegliche "baumstärkende" Unterstützung
Einen guten gesunden Frühling
Roland mit Clemens Häusler
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.