10.12.2014, 08:05
Rechtschreibfehler korrigiert
Neuer Petitionstext: Elterngeld wird ab dem Zeitpunkt der Geburt gezahlt. Bei zu früh geborenen Kindern bedeutet dies, dass der Elterngeldbezug durchaus bereits vor Beginn des eigentlich berechneten Geburtstermins beginnt und gerade bei Kindern mit oft erhötem erhöhtem Förderbedarf vor Ablauf eines Jahres endet. Wir fordern eine Anpassung (Elterngeldbezug ab berechneten Geburtstermin für Frühchen), um eine Ungleichheit im Gesetz und angemessene Betreuung und Förderung sicherzustellen.