Gesundheit

Aufbau einer IT-Infrastruktur zur strategischen Pandemiebekämpfung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
327 Unterstützende 327 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

327 Unterstützende 327 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 11.05.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

18.02.2021, 14:54

Wegen der temporären Sperre habe ich nochmal die Zahl 80% gefunden und geändert.


Neuer Petitionstext:

Der Bundestag soll durch eine Richtlinie, Verordnung oder per Gesetz sicherstellen, dass zur Bekämpfung einer Pandemie eine IT-Infrastruktur mit europaweiter Funktionalität eingerichtet wird. Ein Lockdown wie wir ihn in den letzten Monaten erleben mussten, wäre damit nicht mehr alternativlos. Wir (das Volk) stellen diese Forderung an die Politik und sind selbst zu diesen Änderungen bereit. 

Wir können jetzt auf fast ein Jahr Erfahrung mit einer Pandemie zurückblicken und haben alle mehr oder weniger prägende Erfahrungen mit der Bekämpfung einer Pandemie gesammelt. Eine neu entwickelte #CoronaApp sollte folgende Aufgaben erfüllen:  

  • Infektionsketten schnell erkennen
  • den Getesteten, die schnelle Info über das Ergebnis liefern und
  • die Gesundheitsämter entlasten.

So lauteten die wohlklingenden Versprechungen der führenden Politiker im Frühjahr 2020 verbunden mit dem Hinweis, die App sei „das Beste, was die Welt kennt“. Nach nur wenigen Wochen aber war klar, dass ein zahnloser Tiger produziert wurde.

Bereits in der Drucksache des Bundestages 17/12051 vom 3.1.2013 (88 Seiten) werden die behördlichen Maßnahmen bei einer Pandemiebekämpfung ausführlich beschrieben. Die Grundprinzipien können mit folgenden Begriffen zusammengefasst werden: Erkennen, Identifizieren, neutralisieren und bekämpfen. Möglicherweise waren damals die Möglichkeiten des IT-gestützten Erkenntnisgewinns und die damit einhergehende Unterstützung noch nicht so deutlich erkennbar. Umso dringender müssen wir mit dem heutigen Wissen ohne Denkverbote über die neuen Möglichkeiten nachdenken. Der Datenschutz (falls er überhaupt geändert werden muss) darf in diesem Fall kein Totschlagargument der Politiker mehr sein.

Wenn runddie 80%überwiegende Zahl des Infektionsgeschehens nicht mehr nachvollziehbar ist, dann ist die Grundlage einer ausreichenden Erkenntnis nicht gegeben. Somit können auch die daraus abzuleitenden Maßnahmen nur noch mangelhaft sein. So lautet jedenfalls mein Fazit über den verhängten Lockdown über das ganze Land und die vielen Branchen.

Die fehlende Datengrundlage hängt nach meiner Erkenntnis ganz wesentlich auch damit zusammen, dass die Infizierung bei diesem neuartigen Virus von Personen schon übertragen wird, die nicht die geringsten Anzeichen einer Erkrankung bemerken. Gerade deshalb ist es dann aber erforderlich, dass die Zeitspanne zwischen Feststellung der Infektion bis zur Neutralisierung (Absonderung Quarantäne) so gering wie nur irgendwie möglich sein muss.

Die bisher beschlossenen und praktizierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind mit erheblichen Einschränkungen unserer Grundrechte auf breiter Front verbunden. Der Erfolg muss -wenn man beispielsweise nach Südkorea blickt- als sehr bescheiden bezeichnet werden. Damit möchte ich mich nicht abfinden, denn es gibt offensichtlich alternative Lösungsansätze, ohne dass man die Mittel von totalitären Staaten anwendet.

In einer Studie eines epidemiologischen Modellierers aus Oxford wurde dargestellt: Wenn 60% der Bevölkerung eine Kontakt-Detecting-App nutzen und die vorgegebenen Instruktionen (lass dich testen, u. ggf. anschließende Quarantäne) eingehalten werden, kann auf die massiven Eingriffe wie wir sie jetzt ertragen mussten verzichtet werden, weil dennoch die Pandemie schnell zum Erliegen kommt. 

Die CoronaApp (oder künftig #PandemieApp) muss durch eine Weiter- oder Neuentwicklung so verändert werden, dass eine IT-gestützte Erfassung der Kontaktdaten ohne Datenbruch zur kompatiblen Softwareschnittstelle in einer Gesundheitsbehörde gelangt. Die Gesundheitsbehörde muss bei einer festgestellten Infektion in die Lage versetzt werden, in kürzester Zeit durch eine Kontaktnachverfolgung zielgerichtete Quarantänemaßnahmen einzuleiten, um eine Weiterverbreitung einzudämmen oder ganz zu unterbinden. Der bisherige Grundsatz, dass die Nutzung der App auf Freiwilligkeit beruht muss angesichts der hohen Todeszahlen sogar als verantwortungslos bezeichnet werden. Wenn wir Verbote wie im Lockdown erlassen können, dann muss es auch möglich sein, Gebote zu erlassen.

Den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder obliegt die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Datenschutz (falls er überhaupt geändert werden muss) für diese PandemieApp nur zeitlich befristet und in einer Weise gelockert werden darf, um eine effektive Pandemiebekämpfung zu gewährleisten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 120 (120 in Deutschland)


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