Region: Deitschlad
Bild der Petition Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten
Außenpolitik

Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
18. Deutscher Bundestag, Deutsche Bundesrgierung
13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

28.03.2014, 13:41

Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Die Unterstützer und Unterzeichner dieser Petition begrüßen grundsätzlich den Kurs des Bundestages und der Bundesregierung auf Menschen- und Völkerrechtsverletzung mit Sanktionen zu reagieren. Diesen Kurs beweisen Bundesregierung und Bundestag, indem sie im Krimkonflikt gegen Russland einen wichtigen Bündnis- und Handelspartner Deutschlands mit Sanktionen reagieren, ohne auf die Belange der einheimischen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Die Unterstützer dieser Petition verurteilen jede Form der Verletzung von Völker- und Menschenrechten und bewerten Sanktionen nicht negativ.

Allerdings verfolgen die Sanktionen gegen Russland in den Augen der Petenten nicht das Motiv und Ziel, Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen zu ahnden. Die Frage, ob man Russland im Krimkonflikt Völkerrechtsverletzungen vorwerfen werden kann, ist nicht unstrittig. Die hiesige Politik und Medien verbreiten diese Anscht als herrschende Meinung. Zweifellos verfolgt Russland mit seiner Krimpolitik politische und wirtschaftliche Interessen. Diese scheinen vor den Entwicklungen seit dem Kalten Krieg legitim. Auch die EU und USA verfolgen im Krimkonflikt Interessen. Wessen Motive sind legtimer? Die verhängten Sanktionen dienen der Politik als Mittel zur Durchsetzung von Interessen: Meschenrechte werden instrumentalisiert. Unter den Sanktionen gegen Russland leiden wirtschaftliche und diploamtische Bezieungen aller Akteure, die Völker aller Staaten werden radikalisiert und Ressetiments geschürt: Eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich. Zudem stehen Sanktionen gegen Russland außer Verhältnis zu den Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten, die bislang unsanktioniert blieben und aller Wahrscheinlichkeit nach auch unsanktioniert bleiben.

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag daher auf:

1. Die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, oder alternativ aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung konsequent zu sein und Sanktionen zu verhängen:

a.) gegen die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) Sanktionen gegen die Staaten Großbritannien und USA zu verhängen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen auszusetzen und dieses nicht anerkennen, bis ein Datenschutzabkommen zustandegekommen ist, das die Grundrechte deuscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt,

c.) solange Sanktionen gegen die USA zu verhängen, bis der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt wird oder nach Grundsätzen geführt wird, die mit menschenrechtlichen und rechtstaatlichen Erfordernissen vereinbar sind, das Gefangenenlager in Guantanamo aufgelöst wird und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

d.) Sanktionen gegen die Staaten Ungarn und den Staat Türkei zu verhängen, bis diese dieser die Meinungs-,Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gewährleisten ermöglicht und ermöglichen, gewährleistet,

e.) Sanktionen gegen die Staaten Italien und Spanien zu verhängen, bis diese eine humane Asylpolitik betreiben,

f.) Sanktionen gegen den Staat Israel zu verhängen, bis seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen nicht mehr fortgeführt wird,

g.) die Sanktionen gegen den Staat Palästina zu verschärfen, bis dieser Staat den Staat Israel als Staat anerkennt.

Die Bundesregierung wird gebeten, sich für die Umsetzung der erforderlichen Schritte auf nationaler und auf EU- Ebene einzusetzen.

2. Die Petenten bitten den 18. Deutschen Bundestag hilfsweise, -für den Fall, dass er sich aus politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen gegen die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und gegen die Verhängung obiger Sanktionen ausspricht-, in einem Beschluss festzustellen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht die Ahndung von Vöker- und Menschenrechtsverletzungen, sondern politische und wirtschaftliche Gründe zum Motiv haben und dass der 18. Deutsche Bundestag hinsichtlich der Verletzung des Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß zu messen scheint.

Nur auf solche öffentlichkeitswirksame Weise lässt sich in den Augen der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die von einer einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen. Neue Begründung: 1. Die Sanktionen gegen Russland für sein Verhalten im Krimkonflikt stehen in keinem Verhältnis Menschenrechtsverletzungen, die zur Zeit von anderen Staaten begannen und de größtenteils geduldet und nicht sanktioniert werden.

2. Sie schaden den wirtschaftlichen und diplomatische Beziehungen zwischen der EU und Deutschland Russland und bedienen Ressentiments und Vorbehalte. Der 18. Deutsche Bundestag sollte nicht mit zweierlei Maß messen, sondern konsequent sein, oder wenn er dies tut, konsequent und nicht sein möchte, wenigstens so aufrichtig sein und sein, dies in einem Beschluss öffentlichkeitswirksam feststellen. feststellen zu lassen.

Als Beispiel Beispieel für die gegenwärtige Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten seien aufgeführt:

1. Die Volksrepublik China erkennt die autonome Region Tibet bis heute nicht an. Ihre Regierung begeht an ihrem eigenen Volk Menschenrechtsverletzungen in Form willkürlicher Freiheitsentziehung, Festhalten an der Todestrafe, Enteignung und Zensur.

2. Auch die Türkei missachtet zunehmend die Menschenrechte auf Meinungs-, Informatios- und Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

3. Die USA führten unter der Beteiligung Großbritanniens 2003 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak und besetzen bis heute Gebiete dieses Staates. Die USA unterhalten ferner geheime Gefangenlager, in denen bis heute Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsberaubung, Folter und sexuelle Misshandlung begannen werden, ohne dass dies durch geltendes Völkerrecht oder Gerichtsurteile gedeckt wäre. Infolge des von den USA völkerrechtswidrig geführten Drohnenkriegs wurden mehr als 1000 Staatsbürger afrikanischer Staaten hingerichtet oder getötet, ohne dass es zuvor einen rechtstaatlichen Prozess und Verurteilung gegeben hatte. Die Geheimdienste der Staaten Frankreich, Großbritannien und USA missachten unter Verstoß gegen das Völkerrecht, internationale Abkommen, Menschenrecht, Europarecht und Grund- und Menschenrechte das Persönlichkeitsrecht, das Immaterialgüterrecht, das Recht auf Telekommunikations- und Briefgeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Eigentumsfreiheit. Betroffen sind hiervon mehr als 80 Millionen deutscher Staatsbürger und eine noch größere Zahl europäischer Staatsbürger. Zudem erkennen die USA bis heute weder den internationalen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen in Den Haag an.

4. Palästina begeht durch die Nichtanerkennung des Staates Israel Völkerrechtsverletzungen.

5. Doch auch Israel begeht seinerseits Völker- Menschenrechtsverletzungen, indem es seit Jahren durch Ausweitung des umstrittenen Siedlungsbaus auf palästinensischem Gebiet völkerrechtswidrig die territoriale Integrität Palästinas verletzt und zugleich infolge der Blockade des Gazastreifens die Grund- und Menschenrechte mehrerer hundert palästinensischer Staatsbürger auf einen menschenwürdiges Dasein verletzt. Darunter das Rechte auf eine ausreichend Ernährung, eine ausreichende und funktionierende Trinkwasserversorgung, eine funktionierende Infrastruktur, sowie die Rechte auf Frieden, Freiheit, Freizügigkeit und Sicherheit.

6. Der europäische Staat Italien missachet unter Verstoß gegen Menschenrechte und internationales Seerecht das Recht afrikanischer Flüchtlinge. Unter Androhung und Anwendung von Waffengewalt hindert man in Seenot geratene Schiffe, auf denen sich mögliche Flüchtlinge befinden an dem Anlaufen von Häfen hindern und verweigert teilweise sogar den Passagieren auf den Schiffen dringend notwendige medizinische Versorgung.


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