Region: Deitschlad
Bild der Petition Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten
Außenpolitik

Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
18. Deutscher Bundestag, Deutsche Bundesrgierung
13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

28.03.2014, 13:34

Korrektur von Rechtschreibung und Grammatik
Neue Begründung: 1. Die Sanktionen gegen Russland für sein Verhalten im Krimkonflikt stehen in keinem Verhältnis zu nicht sanktionierten Menschenrechtsverletzungen, die zur Zeit von anderen Staaten begannen und de größtenteils geduldet und nicht sanktioniert werden.

2. Sie schaden den wirtschaftlichen und diplomatische Beziehungen zwischen der EU und Deutschland und bedienen Ressentiments und Vorbehalte. Der 18. Deutsche Bundestag sollte nicht mit zweierlei Maß messen, oder wenn er dies tut, konsequent und aufrichtig sein. sein und dies in einem Beschluss öffentlichkeitswirksam feststellen.

Als Beispiel für die Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten seien aufgeführt:

1. Die Volksrepublik China erkennt die autonome Regionen Region Tibet bis heute nicht an. Ihre Regierung begeht an ihrem eigenen Volk Menschenrechtsverletzungen in Form willkürlicher Freiheitsentziehung, Festhalten an der Todestrafe, Enteignung und Zensur. Auch Ungarn und die Türkei missachten zunehmend die Menschenrechte auf Versammlungs- Vereinigungs- Informatioms,- Meinungs- und Pressefreiheit.

2. Auch die Türkei missachtet zunehmend die Menschenrechte auf Meinungs-, Informatios- und Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

3. Die USA führten unter der Beteiligung Großbritanniens 2003 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak und besetzen bis heute Gebiete dieses Staates. Die USA unterhalten ferner geheime Gefangenlager, in denen bis heute Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsberaubung, Folter und sexuelle Misshandlung begannen werden, ohne dass dies durch geltendes Völkerrecht oder Gerichtsurteile gedeckt wäre. Infolge des von den USA völkerrechtswidrig geführten Drohnenkriegs wurden mehr als 1000 Staatsbürger afrikanischer Staaten hingerichtet oder getötet, ohne dass es zuvor einen rechtstaatlichen Prozess und Verrteilung gab. Verurteilung gegeben hatte. Die Geheimdienste der Staaten Frankreich, Großbritannien und USA missachten unter Verstoß gegen das Völkerrecht, internationale Abkommen, Menschenrecht, Europarecht und Grund- und Menschenrechte das deutsche Verfassungsrecht die Grundrechte wie Persönlichkeitsrecht, das Immaterialgüterrecht, Telekommunikationsfreiheit, das Recht auf Telekommunikations- und Briefgeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum. die Eigentumsfreiheit. Betroffen sind hiervon mehr als 80 Millionen deutscher Staatsbürger und eine noch größere Zahl europäischer Staatsbürger. Zudem erkennen die USA bis heute weder den internationalen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen in Den Haag an.

4. Palästina begeht durch die Nichtanerkennung des Staates Israel Völkerrechtsverletzungen.

5. Doch auch Israel begeht seinerseits Völker- Menschenrechtsverletzungen, indem es seit Jahren durch Ausweitung des umstrittenen Siedlungsbaus auf palästinensischem Gebiet völkerrechtswidrig die territoriale Integrität Palästinas verletzt und zugleich infolge der Blockade des Gazastreifens die Grund- und Menschenrechte mehrerer hundert palästinensischer Staatsbürger auf einen menschenwürdiges Dasein verletzt. Darunter das Rechte auf eine ausreichend Ernährung, eine ausreichende und funktionierende Trinkwasserversorgung, eine funktionierende Infrastruktur, sowie die Rechte auf Frieden, Freiheit, Freizügigkeit und Sicherheit.

6. Der europäische Staat Italien missachet unter Verstoß gegen Menschenrechte und internationales Seerecht das Recht afrikanischer Flüchtlinge. Unter Androhung und Anwendung von Waffengewalt hindert man in Seenot geratene Schiffe, auf denen sich mögliche Flüchtlinge befinden an dem Anlaufen von Häfen hindern und verweigert teilweise sogar den Passagieren auf den Schiffen dringend notwendige und lebenswichtige und medizinische Versorgung.


28.03.2014, 13:21

Rechtschreib-/Grammatikkorrektur
Neuer Titel: Aufhebung der Sankltonen Sanklionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten verhängen Neuer Petitionstext: Die Unterstützer und Unterzeichner dieser Petition begrüßen grundsätzlich den Kurs des Bundestages und der Bundesregierung auf Menschen- und Völkerrechtsverletzung mit Sanktionen zu reagieren. Bundestag Diesen Kurs beweisen Bundesregierung und Bundesregierung fahren einen neuen außenpolitischen Kurs Bundestag, indem sie auf Russlands Krimpolotik, im Krimkonflikt gegen Russland einen der weltrößten Staaten wichtigen Bündnis- und wichtigen Handelspartner Deutschlands mit Sanktionen reagierten, reagieren, ohne auf die Belange der einheimischen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Die Unterstützer dieser Petition verurteilen jede Form der Verletzung von Völker- und Menschenrechten. Menschenrechten und bewerten Sanktionen nicht negativ.

Allerdings verfolgen die Sanktionen gegen Russland in den Augen der Petenten nicht das Motiv und Ziel, Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen zu ahnden. Die Frage, ob man Russland im Krimkonflikt wirklich Menschen-und Völkerrechtsverletzungen vorwerfen werden kann, ist nicht unstrittig. Die hiesige Politik und Medien verbreiten diese Anscht als herrschende Meinung. Fest steht, dass Zweifellos verfolgt Russland mit seiner Krimpolitik politische Interessen im Krimkonflikt verfolgt. Dies ist und wirtschaftliche Interessen. Diese scheinen vor den Entwicklungen seit dem Kalten Krieg legitim.Denn auch Deutschland legitim. Auch die EU und die USA verfolgen politsche Interessen im Krimkonflikt. Krimkonflikt Interessen. Wessen Motive sind legtimer? Die verhängten Sanktionen dienen der Politik als Mittel zur Durchsetzung von Interessen. Meschenrechtsverletzungen Interessen: Meschenrechte werden instrumentalisiert. Wessen Motive im Krimkonflikt sind ehrenwerter, die der EU oder Russlands? Unter den Saktionen Sanktionen gegen Russland leiden wirtschaftliche und diploamtische Bezieungen aller Akteure, die Völker aller Staaten werden radikalisiert und Ressetiments geschürt, eine geschürt: Eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich. Zudem stehen Sanktionen gegen Russland außer Verhältnis zu den Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten, die bislang unsanktioniert blieben und aller Wahrscheinlichkeit nach auch unsanktioniert bleiben.

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag daher auf:

1. Die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, oder alternativ aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung konsequent zu sein und wegen Menschen- und Völkerrechtsverletzungen Sanktionen zu verhängen:

a.) gegen die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird wird, und es einen effektiven und rechtstaatlichen rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) Sanktionen gegen die Grobritannien Staaten Großbritannien und die USA zu verhängen und verhängen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen auszusetzen und dieses nicht anerkennen, bis ein Datenschutzabkommen zustandegekommen ist, das die Grundrechte deuscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt,

c.) solange Sanktionen gegen die USA zu verhängen, bis der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt wird oder nach Grundsätzen geführt wird, die mit menschenrechtlich menschenrechtlichen und rechtstaatlichen Grundsätzen vereinbarten Bedingungen geführt wird Erfordernissen vereinbar sind, das Gefangenenlager in Guantanamo aufgelöst ist wird und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

d.) Sanktionen gegen die Staaten Ungarn und Türkei zu verhängen, bis diese die Meinungs-,Presse- Verinigungs- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit effektiv gewährleisten, gewährleisten und ermöglichen,

e.) Sanktionen gegen die Staaten Italien und Spanien zu verhängen, bis diese eine humane Asylpolitik machen, betreiben,

f.) Sanktionen gegen den Staat Israel zu verhängen, bis die seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen nicht mehr fortgeführt wird,

g.) Die die Sanktionen gegen den Staat Palästina zu verschärfen, bis dieser Staat den Staat Israel als Staat anerkennt.

Die Bundesregierung wird erbeten, gebeten, sich für die Umsetzung der erforderlichen Schritte auf nationaler und auf EU- Ebene einzusetzen.

2. Die Petenten bitten den 18. Deutschen Bundestag, für Bundestag hilfsweise, -für den Fall, dass er sich aus politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen gegen die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und gegen die Verhängung obiger Sanktionen ausspricht, ausspricht-, in einem Beschluss öffentlichkeitswirksam festzustellen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht die Ahndung von Vöker- und Menschenrechtsverletzungen, sondern politische und wirtschaftliche Gründe zum Motiv haben und dass der 18. Deutsche Bundestag hinsichtlich der Verletzung des Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß zu messen scheint.

Nur auf solche öffentlichkeitswirksame Weise lassen lässt sich in den Augen der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die von einer einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen. Im Namen aller Unterzeichnenden.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern