Social

Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/Krummen Lanke & Problemlösung im Sinne aller Betroffenen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bürgermeister von Steglitz Zehlendorf
2.522 Apoiador 891 em Berlin Steglitz-Zehlendorf

O peticionário não entregou a petição.

2.522 Apoiador 891 em Berlin Steglitz-Zehlendorf

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

17/07/2015 17:38

Liebe Unterstützer,

wie Sie sicher der Presse entnommen haben, haben wir einen wenn auch gewünschten aber doch unerwarteten großen Erfolg errungen.
Das Verwaltungsgericht hatte uns angeboten, noch in diesem Jahr in einem Hauptsacheverfahren zu entscheiden, wenn wir unseren Eilantrag zurückziehen.
Da Hauptsacheverfahren gegenwärtig normal 2 Jahre dauern haben wir einen entscheidenden Schritt in Richtung baldiger Rechtssicherheit und damit hoffentlich wieder Frieden an den Seen gemacht.
Allerdings wird es nun in der Folgezeit vermehrt zu Bussgeldbescheiden in der Sache kommen.
Um damit im Ihrem und unserer Sache Sinn erfolgreich umzugehen, bitte wir Sie um Mitteilung sofern Sie einen Bussgeldbescheid erhalten, wenn Sie mit einem angeleinten Hund die Uferwege der beiden Seen betreten haben.

Senden Sie diese Information bitte an:

f.kuehn@frank-kuehn-seminare.de

Sofern Sie nachfolgende Informationen beachtet haben, werden wir Ihnen von unserem Anwalt, Dr. Michael, eingeholte Informationen zukommen lassen, wie sich sich mit Aussicht auf Erfolg gegen den Bussgeldbescheid wehren können.

Bitte achten Sie im Fall eines Bussgeldbescheides oder einer schriftlichen Ankündigung dessen darauf, dass vermerkt ist, dass Sie einen angeleinten Hund dabei hatten.
Mindestens genau so wichtig ist jedoch ein Vermerk dahingehend, dass Sie sich auf dem Uferweg befanden.
Da das Mitführen von Hunden - ob angeleint oder nicht - an als solche gekennzeichnete Badestellen rechtmässig verboten ist, würden Sie bei einem solchen Bescheid ansonsten keine Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch haben.
Es sei denn, es sei nachweisbar, dass Sie sich auf einem als Badestelle ausgewiesenen Uferweg befunden haben. Denn genau diese Kennzeichnung erachten wir als rechtswidrig und haben dagegen Klage eingereicht.
Zusammengefasst bedeutet das also:
Gehen Sie mit einem angeleinten Hund auf den Uferwegen der Seen spazieren und wird deshalb vom Ordnungsamt ein Bussgeldverfahren eingeleitet, dann bestehen Sie darauf, dass der Tatvorwurf und Ort konkret festgehalten wird. Also Mitführen eines....angeleinten.... Hundes auf dem...Uferweg…..oder ähnlich.

Bitte geben Sie diese Informationen auch an Hundehalter weiter, die mit Ihren Hunden an die Seen gehen.

Viele Grüße

Frank Kuehn


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