Bürgerrechte

AUFHEBUNG DES RECHTES AUF EINE EIGENE KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT Wir brauchen keinen Staat im Staat

Petition richtet sich an
Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht
186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.08.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

22.08.2022, 12:48

Lieber Unterstützer, liebe Unterstützerin,
nachdem die Frist für meine Petition heute, am 22. August 2022, abläuft, will ich mich nochmals bei Ihnen melden, um Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterschrift zu danken, mit der Sie dieses wichtige Anliegen – AUFHEBUNG DES RECHTES AUF EINE EIGENE KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT – unterstützt haben.
Wie den Ortsangaben der Unterzeichnenden zu entnehmen ist, haben sich quer durch die Republik an vielen unterschiedlichen Orten – sogar auch aus Finnland – Menschen an der Unterschriftenaktion beteiligt.
Bedauerlich, dass es – trotz vielfältiger Bemühungen – zu wenige Unterstützende geblieben sind.
Offenbar bedarf es noch anderer „Kanäle“, um eine solche Petition bekannt zu machen.

Nach der (noch) gültigen Gesetzeslage, die in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert ist, wo es explizit heißt, dass sich Religionsgemeinschaften „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ zu bewegen und nach „allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu entscheiden haben",
agiert die ev. und kath. Kirche nach eigenem Gusto und kocht ihr „eigenes Süppchen“.
Ganz offensichtlich und in eklatanter Weise, zeigt sich das bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle.
"DAS SCHLIMMSTE IST DIE EIGENE GERICHTSBARKEIT, DIE SICH DIE KIRCHE AUFSETZT ", so Wolfgang Niedecken im CHRISMON Heft Juni 2019.
In ähnlicher Weise äußerte sich Münchens ehemaligen Generalvikar Peter Beer, der im Januar 2022 in einem Interview mit der Wochenzeitung DIE ZEIT sagte: "DIESE KIRCHE KANN SICH NICHT SELBST AUFKLÄREN. Das ist meine bittere Erfahrung."
Nicht nur deshalb, sondern auch aufgrund eigener Erfahrungen mit dem Kirchlichen Verwaltungsgericht (und im Gefolge auch mit dem Bundesverfassungsgericht, das meine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat, bleibe ich bei meiner Forderung:
Der Institution Kirche, die das Recht auf eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit missbraucht und nur zu ihren eigenen Gunsten nutzt, gehört dieses Recht, das ihr schon seit 1919 zugestanden wird, nach mehr als 100 Jahren ein- für allemal entzogen. Wir brauchen keinen Staat im Staat!
In der Hoffnung, dass der Gesetzgeber dieser Forderung bald nachkommt, grüße ich Sie – verbunden mit einem nochmaligen Dank für Ihre Unterstützung von der sommerlichen Bergstraße
Rosemarie Schwarz


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