Soziales

bürgerfreundliche Verwaltung in den Jobcentern im Kreis Warendorf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Dr. Olaf Gericke
455 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

455 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

17.03.2014, 00:02

Ergänzungen
Neuer Petitionstext: Der Kreis Warendorf ist im SGB II seit 01.01.2012 eine Optionskommune.

(de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell)


Die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 (SGB II) sowie weitere Bürger stellen im Kreis Warendorf fest:

- mangelnde Erreichbarkeit zur Abgabe von Unterlagen

Bitten nach persönlichen Abgabeterminen werden kurz beantwortet mit: "Bitte werfen Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten".
In der Gemeinde Ennigerloh gib es kein Empfang um sich den Erhalt der Unterlagen bestätigen zu lassen. Es gibt nur ein Briefkasten.

Das Problem des Ansprechpartners "Briefkasten" gibt es aber schon länger!

Umso mehr wundert es, dass dies bisher von keiner Partei aufgegriffen und thematisiert wurde!

www.warendorf.de/rathaus/rat-politik/buergerinformationssystem.html

Stichwort bürgerfreundliche Verwaltung

Stichpunkte:

- erweiterte Öffnungszeiten

- Schaffung eines zentralen Bürgerbüros

- Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements

- Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems

- Vertrauens- und respektvoller Verwaltung innerhalb des Jobcenters

Dies alles auf der Rechtsgrundlage der Verwaltungsvorschriften und Informationsfreiheitgesetzes (IFG) in NRW!

E-Mails werden meist gar nicht beantwortet und eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nur sehr schlecht vorhanden.

Auf der Internetseite des Jobcenters werden folgende Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Kreis deklariert die jedoch in der Wirklichkeit gar nicht gibt:

AHLEN: Öffnungszeiten Empfang (Leistungsgewährung):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Empfang (Vermittlung und Fallmanagement):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

BECKUM: Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 14:00 Uhr

Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde jeweils keine Öffnungszeiten angegeben

WARENDORF: Öffnungszeiten des Hauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Die realen Öffnungszeiten ohne Termin in Beckum sind: Mo,Mi. und Freitag 8.30 bis 10 Uhr.
In Warendorf gibt es an drei Vormittagen offene Sprechstunden (nur Leistungsgewährung) von 8.30-10.00 Uhr.
In Ahlen immer von 8.30-9.30 Uhr.

Bürger in Ennigerloh, Everswinkel, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte, Ostbevern, Wadersloh und Oelde haben keine offene Sprechzeiten

Die Einhaltung des Sozialdatenschutzes ist nur gewährleistet wenn die Leistungsempfänger Ihre sensiblen Unterlagen (z.b Kontoauszüge) persönlich zur Einsicht abgeben können. Eine Speicherung und Erhebung dessen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Höchste Gerichte bestätigen dies.

Der Kreis Warendorf verlangt bei der Antragstellung folgende EIGENE ZUSATZFORMULARE die es so bundesweit nicht gibt bei der Bundesagentur für Arbeit und nur bei bestimmten anderen Kommunen angewendet werden.

www.directupload.net/file/d/3563/yl45m2mm_pdf.htm (Antragsbegründung)

www.directupload.net/file/d/3563/66lxl4m4_pdf.htm (Einverstäniserklärung zur Datenerhebung)

www.directupload.net/file/d/3563/emck8zvh_pdf.htm (Hinweise zu Mitwirkkungspflichten)

Die Antragsbegründung gibt es hier seit 2005.

Punkt 1. Wovon ein Antragsteller in der Zeit vor der Antragstellung seinen Lebensunterhalt sichergestellt hat, kann das Jobcenter auf Grundlage des Gesetzes doch nicht interessieren und ist für die Prüfung der aktuellen Bedürftigkeit ohne jede Bedeutung, was im Übrigen selbst das Bundesverfassungsgericht so sieht (Beschluss vom 02.05.2005, 1 BvR 569/05).

Der Anspruch beruht auf § 7 SGB II. Hauptantrag+Kontoauszug sind völlig ausreichend.
Die Bundesregierung sieht diese Antragsbegründung ebenfalls kritisch und sieht dies nur bei bestimmten Antragstellern für erforderlich (Bundsdrucksache liegt vor) Der Kreis Warendorf verlangt dies PAUSCHAL IMMER.

Dazu auch: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-antragsbegruendung-rechtswidrig-90016006.php

Das Hinweis und Merkblatt enthält EINSEITIG NUR DIE PFLICHTEN des Leistungsempfängers. Dort heisst es weiter: Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten müssen Sie wird mit 5000 EUR Bußgeld zur Einschüchterung gedroht
Es ist der Rückforderung der zu willkürliche Versuch von Anfang an Hilfebedürftige von einer Antragstellung abzuhalten. Neue Begründung: Verbesserung der Bürgerrechte im Kreis Warendorf
Jede Person kann von "Heut auf Morgen" aus unterschiedlichen Gründen erwerbslos werden.
Jede Person verdient es respektvoll und würdevoll behandelt zu werden
Jede Person hat ein Recht auf Datenschutz, auch bei Bezug von Arbeitslosengeld dürfen Menschenrechte nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerfreundlichkeit ist in vielen Gemeinden schon gegeben, jedoch bei den Jobcentern noch nicht angekommen. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Unterstützen Sie uns aktiv bei der
Durchsetzung unserer Bürgerrechte nach dem
Grundgesetz.

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Die Zeitungsartikel:

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ennigerloh/Petition-soll-Buergerrechte-im-Jobcenter-wahren-d1b530b1-3536-4432-8755-febff5ba473a-ds

www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/oelde/Oelder-Jobcenter-ist-umgezogen--d263e9c6-c4f8-4253-8e36-1ed23f782ef2-ds

Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.

Hartz IV kann jeden treffen!


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