25.09.2014, 12:41
Änderungen an den Argumentationen, Verringerung des Sammelziels
Neue Begründung: Zweck einer eingezäunten Hundewiese ist die Förderung von sozialen Kontakten zwischen den Hunden und auch deren Besitzern, die Sozialisierung der Hunde und ein angstfreies Freilaufen der Hunde.
Zusätzliche Argumentationen für eine lokale Hundewiese sind:
Adäquate kommunale Gegenleistung für die teure Hundesteuer, Leinenzwang für Hunde an vielen Orten, langer Anfahrtsweg zu den weit entfernten öffentlichen Hundewiesen (Walldorf, Ketsch, Neulussheim, Heidelberg), grössere Attraktivität einer Gemeinde u.a. bei Anwerbung von Neubürgern (Stichwort „hundefreundliche Gemeinde/Stadt“), keine weniger Belästigung mehr von Spaziergängern, Joggern u. Kindern, keine jagenden Hunde mehr, keine weniger jagende Hunde, weniger Verunreinigung von landwirtschaftlichen Flächen, Besserung des Verhältnisses von Hundehaltern u. Nichthundehaltern, Verringerung der Unfallgefahr mit Kraftfahrzeugen u. Fahrrädern. Fahrrädern, adäquate kommunale Gegenleistung für die Hundesteuer.