Regione: Germania
Diritti civili

Die Bewertung der Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich definieren

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Bundesjustizministerium und Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
63 Supporto 63 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

63 Supporto 63 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 04/07/2021
  4. Dialogo
  5. Mancate

30/05/2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


19/04/2021, 09:57

Es hat sich leider im Begründungstext ein Rechtschreibfehler eingeschlichen und dieser wurde geändert!


Neuer Petitionstext:

Es kommt es nach aktueller Rechtsprechung bei der Vergütung der Sachverständigen nicht auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand an. Vielmehr ist die Vergütung der Sachverständigen nach einem objektiven Maßstab zu bemessen (vgl. Meyer/ Höfer/Bach, JVEG, 23. Auflage, § 8 Rdnr.8.48).

Diesen objektiven Maßstab gilt es vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Auslegungen durch die Gerichte in den einzelnen Bundesländern für die Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich zu regeln. 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26


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