Bürgerrechte

Die Bewertung der Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich definieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesjustizministerium und Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
63 Unterstützende 63 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

63 Unterstützende 63 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.07.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

30.05.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


19.04.2021, 09:57

Es hat sich leider im Begründungstext ein Rechtschreibfehler eingeschlichen und dieser wurde geändert!


Neuer Petitionstext:

Es kommt es nach aktueller Rechtsprechung bei der Vergütung der Sachverständigen nicht auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand an. Vielmehr ist die Vergütung der Sachverständigen nach einem objektiven Maßstab zu bemessen (vgl. Meyer/ Höfer/Bach, JVEG, 23. Auflage, § 8 Rdnr.8.48).

Diesen objektiven Maßstab gilt es vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Auslegungen durch die Gerichte in den einzelnen Bundesländern für die Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich zu regeln. 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26


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