Bürgerrechte

Einführung von Volksentscheidungen auf Bundesebene

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
1.514 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.514 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.11.2014, 13:28

Liebe Unterstützer unserer Petition,

der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat unsere Petition abgelehnt.

"Für die Einführung weiterer plebiszitärer Beteiligungsrechte im Sinne Ihrer Petition ist eine Verfassungsergänzung notwendig, die nach Artikel 79 GG der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages bedarf. Bislang hat sich diese politische Mehrheit für eine Änderung der geltenden Rechtslage nicht gefunden.
Von einer solchen parlamentarischen Mehrheit ist nach derzeitigem Stand auch in dieser Wahlperiode nicht auszugehen."

So lautet die Begründung der Ablehnung. Wir sehen das etwas anders und meinen, dass keine Änderung des GG notwendig ist. Außerdem heißt es in dem Schreiben, dass Die Unterschriften keine Berücksichtigung finden, da sie keine handschriftlichen Unterschriften tragen. Das verwundert uns jetzt doch schon sehr. Online-Petitionen sind ausdrücklich zugelassen. Es gäbe sonst auch nicht die vielen Plattformen dafür und die unzähligen Online-Petitionen.

Wir werden beraten, ob wir dagegen Einspruch einlegen und wie wir weiter verfahren werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Politik21
Harald Müller
1. Vorsitzender


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