Петиция адресована:
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Die Bürgerinitiative Politk21 fordert von der Bundesregierung die Einführung von Volksentscheidungen auf Bundesebene und die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes und der dafür notwendigen Bundesgesetze. Beratungen im Deutschen Bundestag, die Abstimmung darüber und Einführung hat zwingend in dieser Legislaturperiode zu erfolgen. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, einen Anspruch darauf. Diese Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Dieses Prinzip ist so wichtig, dass es – so Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes – nie und nimmer geändert werden darf. Repräsentative und direkte Demokratie stehen hier dem Wortlaut nach zwar gleichberechtigt nebeneinander. Aber weiter ausgeführt sind im Grundgesetz nur die Wahlen, nicht die Abstimmungen.
основания
Im Grundgesetz ist die Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmungen vorgesehen, aber nicht ausgeführt. Der Weg, bundesweite Volksentscheide über ein einfaches Abstimmungsgesetz einzuführen, ist verstellt, da eine Ermächtigung hierzu im Grundgesetz fehlt. Immerhin aber eröffnen die „Abstimmungen“ im Art. 20 die Einführung bundesweiter Volksentscheide durch eine Grundgesetzänderung.
Diese Position vertreten auch alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien. Sämtliche Vorstöße zur Einführung bundesweiter Volksentscheide hatten eine Grundgesetzänderung zum Ziel. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung in seinem Lissabon-Urteil von 2009 bestätigt: „In einer Demokratie muss das Volk Regierung und Gesetzgebung in freier und gleicher Wahl bestimmen können. Dieser Kernbestand kann ergänzt sein durch plebiszitäre Abstimmungen in Sachfragen, die auch in Deutschland durch Änderung des Grundgesetzes ermöglicht werden könnten.
Quelle in Ausschnitten: Verein "Mehr Demokratie e.V.