Elternschaft ist keine Untätigkeit! Der Staat bestimmt nicht, wann ich mein Kind abgebe!

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 12.10.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

05.11.2026, 05:09

Ich habe die Petition überarbeitet und präzisiert.


Neuer Titel: Elternschaft ist keine Untätigkeit! Der Staat bestimmt nicht, wann ich mein Kind abgebe!

Neuer Petitionstext:

Der Staat bestimmt nicht, wann ich mein Kind abgebe!Für echteECHTE Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung –
unabhängig von Einkommen und Leistungsbezug.

Ich bin alleinerziehende Mutter eines kleinen Sohnes, festangestellt und in vereinbarter Elternzeit. WeilIch ichbeziehe vorübergehend auf Grundsicherung angewiesenum bin,meine Elternzeit als Betreuungszeit für mein Kind zu nutzen. Aktuell fühle ich mich von der aktuellen Politik unfair behandelt. Ich binund wütend,viele, weilviele ichandere dasEltern Gefühlwurden/werden habe,dazu michaufgefordert, zwischen finanzieller Absicherung und der Zeit mit meinemunserem Kind entscheiden zu müssen.
(Erläuterung Deshalbzur aktuellen Gesetzeslage s.u.)

Ich starte ich diese Petition–Petition nicht nur für mich, sondern für alle betroffenen Familien, die sich echte Wahlfreiheit wünschen. Denn ich bin der Meinung, dass Elternschaft endlich die Anerkennung bekommen muss, die sie verdient! Keine Mutter/ Kein Vater sollte aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sein, ihr/sein Kind bereits vor dem dritten Lebensjahr in Betreuung zu geben.

Meine Forderungen:

  1. Sofortige Rückkehr zur Altersgrenze von drei Jahren: Die zum 1. Juli 2026 eingeführte Absenkung der Altersgrenze soll rückgängig gemacht werden. Die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren soll bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer Erwerbsaufnahme wieder grundsätzlich stärker berücksichtigt werden.
  2. Schutz für Eltern in vereinbarter Elternzeit: Eltern mit bestehendem Arbeitsverhältnis und vereinbarter Elternzeit sollen grundsätzlich nicht allein deshalb zur vorzeitigen Rückkehr in den Beruf gedrängt werden, weil sie vorübergehend Grundsicherung beziehen.
  3. Entscheidungen am Wohl des einzelnen Kindes ausrichten: Vor einer Verpflichtung zur Erwerbsaufnahme soll verbindlich geprüft werden, welche Betreuung für das jeweilige Kind sinnvoll und geeignet ist. Dabei müssen das Kindeswohl, die Entwicklung und Bedürfnisse des Kindes sowie die familiäre Situation berücksichtigt werden. Es muss ebenso möglich sein festzustellen, dass eine Betreuung außerhalb der Familie wichtig oder notwendig ist. Ein freier Betreuungsplatz allein darf nicht ausschlaggebend sein.
  4. Echte finanzielle Wahlfreiheit für Familien schaffen: Der Gesetzgeber soll Modelle einer fairen finanziellen Unterstützung für Eltern prüfen, die ihre kleinen Kinder selbst betreuen möchten. Familien sollen ihre Betreuungsentscheidung nicht allein aus finanzieller Not treffen müssen.


Neue Begründung:

Warum mir das wichtig ist – meine persönliche Geschichte:

Ich bin alleinerziehende Mutter eines kleinen Sohnes und festangestellt. Mit meinem Arbeitgeber habe ich drei Jahre Elternzeit vereinbart. Ich möchte selbstverständlich wieder arbeiten – aber weileben ichnach esmeiner möchte,bewusst gewählten Elternzeit von 3 Jahren und nicht weil mir sonst lebensnotwendige Leistungen fehlen. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, die Betreuung und Erziehung meines Kindes in den ersten Jahren vor allem selbst zu gestalten.
Ich habe gearbeitet und in dieses Sozialsystem eingezahlt. Vorübergehend benötigte Unterstützung darf meine Entscheidung, mein Kind selbst zu betreuen, nicht entwerten.

MutterschaftElternschaft ist keine Untätigkeit.Untätigkeit!

Die ersten Lebensjahre sind prägend. Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Nicht jedes Kind ist gleich bereit für eine längere Trennung von seiner vertrauten Bezugsperson.
Natürlich gibt es gute Krippen und auch Eltern, die früh wieder arbeiten möchten. Das ist völlig in Ordnung. Ich möchte niemandem vorschreiben, wie die eigene Familie leben soll. Ich möchte aber auch nicht, dass finanzieller Druck anderen Eltern oder mir die Betreuungsentscheidung abnimmt.

In meinem Fall wurde ich aufgefordert, mich bis zum 15. Dezember 2026 um mehrere Krippenplätze zu bemühen – obwohl meine vereinbarte Elternzeit bis Januar 2028 läuft. Dadurch entsteht für mich der Druck, mein Kind früher als geplantgewollt betreuenfremdbetreuen zu lassen und beruflich früher zurückzukehren.lassen.
Ich möchte wieder arbeiten und finanziell unabhängig sein. Aber ich möchte selbst mitentscheiden,entscheiden, wann ich zurückkehre und wie ich die ersten Lebensjahre meines Kindes gestalte.gestalte und vor allem, wann mein Kind für eine mehrstündige Fremdbetreuung bereit ist! Mein Plan orientiert sich vor allem an seinen Bedürfnissen.
Wie viel Raum bleibt dafür, wenn alleine das Alter und verfügbarerdie BetreuungsplatzVerfügbarkeit eines Betreuungsplatzes den Ausgangspunkt der Entscheidung bilden?

Eine vereinbarte Elternzeit muss ihren Zweck erfüllen können – auch dann, wenn eine Familie vorübergehend staatliche Unterstützung benötigt.

Warum ich eine Gesetzesänderung fordere:
Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine Änderung des § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II. Danach gilt die Erziehung eines Kindes, das den 14. Lebensmonat vollendet hat, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr grundsätzlich als Hindernis für eine Erwerbsaufnahme, wenn die Betreuung gesichert ist. Zuvor galt grundsätzlich die Altersgrenze von drei Jahren.
Die Zumutbarkeit muss weiterhin individuell geprüft werden. Dabei müssen Kindesbedürfnisse und Familiensituation zählen – nicht allein das Alter und die Verfügbarkeit eines Betreuungsplatzes.
Frühe Fremdbetreuung kann sinnvoll oder notwendig sein; für andere Kinder passt eine längere Betreuung durch ihre vertraute Bezugsperson besser. Deshalb braucht es eine Einzelfallprüfung am Kindeswohl. Ich lehne weder Arbeit noch Krippen ab. Familien sind unterschiedlich und dürfen nicht pauschal beurteilt werden.

Liebe Regierung:
Ein Sozialstaat muss Menschen sehensehen.
Ihre Behörden bearbeiten nicht einfach nur Zahlen und Anträge. Sie arbeiten mit Menschen, Schicksalen, Familien und Individuen.
Hinter jeder Akte steht eine Lebensgeschichte. Entscheidungen können bis in die ersten Lebensjahre eines Kindes hineinwirken.
Ein Sozialstaat sollte Menschen in schwierigen Lebensphasen unterstützen, statt sie pauschal zu beurteilen. Wer vorübergehend Unterstützung braucht, darf dadurch nicht seine Selbstbestimmung als Elternteil verlieren.
Ich fordere keinen Freibrief, niemals arbeiten zu müssen. Ich werte weder Krippen noch Eltern ab, die früh zurückkehren. Ich fordere echte Wahlmöglichkeiten und dass die Bedürfnisse kleiner Kinder ernst genommen werden.

Kinder sind keine Zahlen. Mütter und Väter sind nicht bloß Arbeitskräfte. Menschen, die vorübergehend staatliche Unterstützung benötigen, verdienen Unterstützung statt pauschaler Beurteilung.

Ich fordere die Rückkehr zur Altersgrenze von drei Jahren, Schutz für vereinbarte Elternzeit, verbindliche Entscheidungen am Kindeswohl und faire finanzielle Unterstützung für selbstbetreuende Familien.
Keine Familie sollte ihre Betreuungsentscheidung allein aus Angst vor finanziellen Konsequenzen treffen müssen.

Ich finde, dass es Zeit wird, dass sich etwas am System ändert!ändert!!!

Wenn auch du findest, dass Eltern echte Wahlfreiheit brauchen, unterstütze diese Petition und hilf, das Anliegen sichtbar zu machen.
Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39 (38 in Deutschland)


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