Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:
das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:
...
ÜBERSICHT
Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.
Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.
Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.
VEREINBARUNG
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten
auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die
keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.
Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische
Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung
ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur
Überwachung der Vitalfunktionen).
Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus
dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt
aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder
Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.
Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer
Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf
orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.
FAZIT
1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV.
2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.
Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:
das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:
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ÜBERSICHT
Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.
Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.
Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.
VEREINBARUNG
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.
Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur Überwachung der Vitalfunktionen).
Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.
Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.
FAZIT
1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV. 2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.
Aufruf zur Abstimmung gegen das Krankenhausreformanpassungsgesetz am 6. März im Bundestag
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
am 6 März soll nun das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundestag verabschiedet werden. Die Aktionsgruppe hat in einer Pressemitteilung die Parlamentarier dazu aufgerufen, dem KHAG NICHT ZUZUSTIMMEN!
Die Pressemitteilung einschließlich Begründung liegt als PDF bei. Sie ist auch zu finden unter:
Pressemitteilung
Bertelsmann Stiftung gefährdet flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland und Bayern
Stoppt den Einfluss der Gesundheitsökonomen
Himmelkron, 13.02.2026
Auszug
Mit diesem Konzeptvergleich stellt die Bertelsmann Stiftung einseitig regionale Gesundheitskonzepte vor, deren Ziel die Ambulantisierung und Zentralisierung klinischer Leistungen einbezieht. Die Studie verliert kein Wort darüber, dass es gänzlich andere regionale Gesundheitskonzepte gibt, die auf ein Mindestmaß an lebensrettenden klinischen Angeboten binnen 30 Fahrzeitminuten setzen. Jedem sollte bewusst ein: Die Bertelsmann Stiftung steht seit 2019 für eine vermeintlich ‚bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken‘ . ...
- - -
Die komplette Pressemitteilung liegt per PDF bei.
Eure Petitionsleitung
Klaus Emmerich
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
"1.200 statt 1.843 Krankenhäuser mit Lauterbachs und Warkens Krankenhausreform?" Unter dieser Fragestellung haben wir ein erstes Video 2026 veröffentlicht. Ihr findet es unter:
Unmittelbar dahinter veröffentlichen wir das zweite Video 2026 unter dem Titel: "Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ersetzen keine Krankenhäuser".
Schaut Euch die Videos an.
Teilt sie auf Social Media.
Setzt sie ein, wenn es in Eurer Region um die Schließung eines Krankenhauses mit oder ohne Umwandlung in eine Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung geht.
Wir sagen:
Hände weg von unseren bedarfsnotwendigen Krankenhäusern!
Eure Petitonsleitung
Klaus Emmerich
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Deutsche Krankenhausgesellschaft offeriert institutionalisiertes Kliniksterben
Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,
Jahre lang hat sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft als höchstes Vertretungsorgan aller Krankenhäuser gegen den geplanten Kahlschlag der Krankenhausreform von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gewehrt. Die Haßberg-Klinik Ebern konnten sie und konnten wir nicht verhindern.
"Die Kliniken seien bereit, Versorgungsstrukturen neu zu ordnen und in den kommenden zehn Jahren auf mehrere Hundert Standorte zu verzichten bzw. diese zu sektorübergreifenden Versorgungszentren (SÜV) umzuwandeln. Die Reform könne jedoch nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen."
Institutionalisiertes Kliniksterben gefährdet wohnortnahe klinische Versorgung und Bewältigung schwerer Katastrophenfälle
Himmelkron, 15.01.2026
---
Das Schreiben liegt als PDF bei.
AUFTAKT 2026
Zum Jahresbeginn 2026 präsentieren wir unsere zentralen Forderungen an die bayerische Krankenhauspolitik und Krankenhausplanung.
Zusammenfassung:
1. Erreichbarkeit binnen 30 Fahrzeitminuten
2. Investitionsfördermitteln im Umfang von jährlich 1 Mrd. Euro
3. Prospektiver Krankenhausplanung
4. Auch zukünftiger Zulassung bayerischer Bürgerentscheide gegen Klinikschließungen
5. Ablehnung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes im Bundesrat
6. Verlässliche Absichtserklärungen bayerischer Parteien zur Krankenhauspolitik
Die Forderungen in ausführlicher Form sind zu finden unter:
die Schließung des Krankenhauses Ebern werden wir nicht mehr verhindern.
Über den "Kunstgriff", dass Unterfranken 2025 das bayernweit höchste Kliniksterben ausweist, konnte ich der Regionalpresse eine weitere Pressemitteilung zuspielen.
Sie liegt als PDF bei und steht auch auf unserer Homepage:
Auch die bayerische Gesundheitsministern Judith Gerlach unterstützt die Klinikschließung in Ebern!
Liebe Unterzeichnerinnen,
liebe Unterzeichner,
uns liegt jetzt der ausführliche Ablehnungsbescheid unserer Petition durch den bayerischen Gesundheitsausschuss vor. Der Gesundheitsausschuss beruft sich dabei auf die bayerische Gesundheitsministern Judith Gerlach, die die Klinikschließung in Ebern begründet und unterstützt!
Damit sind die Handlungsmöglichkeiten der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern erschöpft. Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern. Traurig blicken wir auf den nahenden Schließungstermin der Haßberge Klinik Ebern am 31.12.2025.
Wir haben noch einmal per Pressemitteilung protestiert.
Bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach unterstützt Entscheidung des Kreistags Haßberge
Himmelkron, 12.12.2025
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern bestätigt das „Aus“ der Haßberg Klinik Ebern zum 31.12.2025. Nach einer kurzen Stellungnahme des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags liegen nun ein ausführliches Protokoll und die Stellungnahme der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Prävention und Pflege vor.
Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R.: „Eine Unterstützung des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung zum Erhalt der Haßberg Klinik Ebern ist ausgeschlossen. Die Sorgen der Bürger, ein Allgemeinkrankenhaus einschließlich stationärer Notfallversorgung nicht mehr wohnortnah erreichen zu können, spielt gegenüber finanziellen und strukturellen Gesichtspunkten keine Rolle.“
Wir zitieren Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach: „Dem STMGP ist eine leistungsfähige und flächendeckende stationäre Versorgung ein Anliegen von hoher Bedeutung. Dennoch sind derzeit vielerorts Umstrukturierungen unausweichlich. … Die Krankenhausreform des Bundes wird künftig die Konzentrationstendenzen in der Krankenhauslandschaft weiter verstärken. … Die vom Träger geplanten Veränderungen sind angesichts der dar gestellten Rahmenbedingungen aus krankenhausplanerischer Sicht mit Blick auf die künftige Sicherstellung der stationären Versorgung in der Region zu begrüßen.“
Dem Protokoll des Gesundheitsausschusses ist zusätzlich zu entnehmen, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Sicherstellungszuschläge angesetzte 30-Minutenerreichbarkeit zu einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich stationärer Notfallversorgung als Maßstab für eine sinnvolle Krankenhausplanung in Frage gestellt wird. Auch wird mehrheitlich darauf verwiesen, dass man seitens der Bayerischen Staatsregierung keine Möglichkeit für „staatliche Weisungen“ gegenüber den Betriebsträgern der Krankenhäuser sehe.
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das „Aus“ der Haßberg Klinik Ebern zum Schaden der dortigen Bevölkerung abzuwenden. Wir bedauern die Ablehnung der Petition „Erhalt der Haßberg-Klinik Ebern und Wiedereröffnung der stationären Chirurgie“. Die bayerische Krankenhausplanung verliert auf diese Weise ihre Steuerungsfunktion zur Sicherung einer flächendeckenden klinischen Versorgung in Bayern. Sie reduziert sich damit auf die schriftliche Dokumentation der von den Klinikträgern getroffenen Entscheidungen.
Zusätzliche 20 Betten in Haßfurt im Austausch geschlossener 50 Betten in Ebern?
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach lobt die Kapazitätserweiterungen der Krankenhäuser Haßfurt (und Weilheim) im Rahmen der Krankenhausplanung. Sie verschweigt jedoch, dass dafür wesentlich mehr Betten im jeweiligen kleineren Krankenhaus des gleichen Verbunds, nämlich Ebern (und Schongau) abgebaut werden.
Wir klären deshalb in einer Pressemitteilung, als PDF beiliegend auf und protestieren gegen die einseitige Darstellung.
am 17.12.2025 haben wir im Rahmen einer Pressemitteilung das Umfrageergebnis mit einer überwältigenden Mehrheit gegen die geplanten Schließung der Haßberg-Klinik Ebern veröffentlicht.
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