Neuigkeiten
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Lieber Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,in den letzten Wochen ist politisch sehr viel geschehen, und stets zu Ungunsten deutscher Krankenhäuser:
1. Krankenhausreformanpassungsgesetz
Am 23. März 2026 stimmte der Bundesrat als letzte Instanz dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zu. Die Anforderungen an Leistungsgruppen bleiben restriktiv. 3-jährige Ausnahmegenehmigungen der Länder können nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden. Damit werden den Ländern wichtige Steuerungsmöglichkeiten entzogen, um insbesondere in ländlichen Regionen eine flächendeckende klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen. Das Ziel der Krankenhausreform war eindeutig definiert. Die aktuell limitierten Vergütungsmittel für Krankenhäuser sind für alle Krankenhäuser nicht ausreichend. Durch Schließungen von 300 bis 600 der aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäuser sollen die unverändert limitierten Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt und deren Finanzsituation verbessert werden:
https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/2. Notfallgesetz
Mit dem Referentenentwurf zum Notfallgesetz vom 22.04.2026 sollen bevorzugte Krankenhäuser aber nicht alle Allgemeinkrankenhäuser einschließlich gestufter Notfallversorgung mit einem Integrierten Notfallzentrum ausgestattet werden, das ambulante und stationäre Notfälle intelligent steuern kann. Wir beklagen, dass ein „Erweiterter Landesausschuss“ über die Zuteilung dieser Integrierten Notfallzentrum entscheidet, statt alle Krankenhäuser ab einer Basisnotfallversorgung flächendeckend damit auszustatten. Es ist offensichtliches Ziel, gute Krankenhäuser von der intelligenten Notfallbehandlung auszuschließen, zu benachteiligen und ggf. sogar deren Schließung zu provozieren:
https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/notfallgesetz/3. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
In der Kabinettssitzung vom 29. April 2029 hat die Bundesregierung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Krankenhäuser werden jährlich um mehrere Milliarden Euro betrogen, die sie zur Stabilisierung der Krankenkassen bzw. zur Stabilisierung der Beitragssätze bereitstellen sollen. Mit dieser Entscheidung werden die Krankenhäuser doppelt betrogen. Nun sollen nicht nur limitierte Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt sondern diese limitierten Vergütungsmittel weiter beschnitten werden. Ein massenhaftes Kliniksterben ist absehbar:
https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausfinanzierung/4. Transformationsfonds der Krankenhausreform
Der Transformationsfonds der Krankenhausreform steht ab sofort zur Verfügung. Mit diesem Transformationsfonds werden die Entscheidungen der Länder verringert, Fördermittel für sanierungsbedürftige Krankenhäuser bereitzustellen. Die Fördermittel dazu trägt zu 100% das jeweilige Bundesland. Anders der Transformationsfonds für Klinikkonzentrationen, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Hier trägt der Bund 70% der Fördermittel, die Länder tragen lediglich 30%. Auf diese Weise wird absehbar, dass sich Klinikförderungen auf massive Restrukturierungen und Konzentrationsprozesse zentrieren werden.Alle politischen Entscheidungen laufen auf Klinikschließungen hinaus.
Dürfen wir das einfach hinnehmen? Wir meinen N E I N !
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Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
der Bundesrat hat heute, am 27 März 2026 - auch mit Zustimmung der bayerischen Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach - dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt.
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1063/1063-pk.html#top-6
Billigung im Bundesrat: Änderungen der Krankenhausreform nehmen letzte Hürde
Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.
Wir haben in einer Pressemitteilung deutlich protestiert:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/
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Pressemitteilung
Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG) leitet massives Kliniksterben ein
Himmelkron, 27.03.2026
Der Wortlaut der Pressemitteilung ist bei obigem Link oder in beigefügter PDF-Datei zu finden.
Leider wird jetzt ein massives Kliniksterben eingeleitet.
Freundliche Grüße
Klaus Emmerich
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern -
Krankenhausreformanpassungsgesetz im Bundestag beschlossen
Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,
leider aber erwartungsgemäß wurde die überarbeitete Krankenhausreform (KHAG) im Bundestag verabschiedet. Proteste halfen nicht :
www.br.de/nachrichten/meldung/bundestag-entscheidet-ueber-aenderungen-an-der-krankenhausreform,3007b162e
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Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:
www.medconweb.de/blog/finanzierung/rahmenvereinbarung-fuer-sektorenuebergreifende-versorgungseinrichtungen/
das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:
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ÜBERSICHT
Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.
Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.
Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.
VEREINBARUNG
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten
auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die
keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.
Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische
Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung
ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur
Überwachung der Vitalfunktionen).
Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus
dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt
aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder
Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.
Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer
Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf
orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.
FAZIT
1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV.
2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.