Erhalt der Haßberg-Klinik Ebern und Wiedereröffnung der stationären Chirurgie

Petition richtet sich an
Aufsichtsrat der Haßberg-Klinik und Kreistag des Landkreis Haßberge, Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags

2.450 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet August 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Aufsichtsrat der Haßberg-Klinik und Kreistag des Landkreis Haßberge, Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags

Unsere Forderung

Landrat, Aufsichtsrat der Haßberg-Klinik und Kreistag des Landkreis Haßberge werden aufgefordert:

  • Schließen Sie nicht die Haßberg-Klinik Ebern.
  • Machen Sie die Region Ebern nicht zu einer Gesundheitsregion 3. Klasse.
  • Entwickeln Sie die Haßberg-Klinik Ebern wieder zu einem standortsicheren Allgemeinkrankenhaus mit Innerer Medizin, Chirurgie und stationärer Basisnotfallversorgung nach den Vorgaben der Krankenhausreform (KHVVG).

Zur langfristigen wohnortnahen Sicherung des akutstationären Betriebs sind die Anästhesie, die Chirurgische Station und die Zentrale Patientenaufnahme wieder in Betrieb zu nehmen, um den Klinikstandort Ebern nach den Vorgaben der Krankenhausreform (KHVVG) langfristig zu sichern.

Wir fordern die bayerische Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach auf, die geplante Schließung des Klinikstandorts Ebern in Gesprächen mit dem Landkreis Haßberge abzuwenden.

Begründung

Begründung

Die Haßberg-Klinik Ebern deckte bis einschließlich 2021 als Allgemeinkrankenhaus exakt diejenigen Fachbereiche ab, die als Mindestvoraussetzungen für die Erstbehandlung lebensbedrohender Erkrankungen und Verletzung benötigt werden: Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie einschließlich Labor, Röntgenabteilung und Zentrale Patientenaufnahme. 1

Mit der im Jahr 2022 vollzogenen Schließung der OP-Abteilung, der Anästhesie, der Chirurgischen Station und der stationären Zentrale Patientenaufnahme erreichen aktuell knapp 8.000 EinwohnerInnen keine stationäre klinische Notfallbehandlung mehr binnen 30 Fahrzeitminuten. 2 Dies kann bei traumatischen Verletzungen lebensentscheidend sein. Auch wurden mit der Teilschließung drohende Szenarien ignoriert, auf die insbesondere die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern wiederholt hingewiesen hat:

  • Der drohende Wegfall hochpreisiger stationärer Erlöse mit der Folge steigender Unwirtschaftlichkeit.
  • Die Gefahr deutlich verringerter stationärer PatientInnen insgesamt
  • Drohende Strukturanforderungen der Krankenhausreform (KHVVG), die einen Klinikbetrieb mit stationärer Chirurgie zwingend voraussetzen. 3

Alle prognostizierten Gefahren sind eingetreten. 4

Mit der zusätzlich Schließung der stationären Inneren Medizin, Palliativmedizin und IMC-Station stehen 8.000 EinwohnerInnen zukünftig auch keine wohnortnahen lebensrettenden internistischen Behandlungen mehr zur Verfügung: Blutvergiftung, lebensbedrohende Lungenentzündung u.a.

Eine Blitzumfrage am 31. Juli bestätigt: 97% der Bürger stimmen für den Fortbestand der Haßberg-Klinik Ebern, gut 82% plädieren für die Wiedereröffnung der stationären Chirurgie. 5

Der Weiterbetrieb der Haßberg-Klinik Ebern mit den stationären Fachabteilungen Innere Medizin, Anästhesie, Chirurgie, Zentrale Patientenaufnahme, Labor und Röntgen zur wohnortnahen klinischen Behandlung der Region binnen 30 Fahrzeitminuten ist alternativlos.

Die Petition wird zusätzlich dem Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags zugestellt. Damit berücksichtigen wir ausdrücklich die Verantwortung des Freistaats Bayern für die flächendeckende klinische Versorgung im Rahmen der Bayerische Krankenhausplanung.

1 Gemeinsamer Bundesausschuss, Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, https://www.g-ba.de/richtlinien/103/
2 Aktionsgruppe Schluss mit Klinikksterben in Bayern, Krankenhaus Ebern, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/geplante-klinikschlie%C3%9Fungen/krankenhaus-ebern/, MedConWeb,Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern kritisiert die geplante Schließung des Krankenhauses Ebern scharf, https://www.medconweb.de/blog/wp-content/uploads/2024/12/2024_12_20_Pressemitteilung_Aktionsgruppe-Schluss-mit-Kliniksterben-in-Bayern-kritisiert-die-geplante-Schliessung-des-Krankenhauses-Ebern-scharf.pdf
3 Aktionsgruppe Schluss mit Klinikksterben in Bayern, Dringender Aufruf zur Belegung des Krankenhauses Ebern,https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14747888932/2023_08_07_Pressemitteilung+Aktionsgruppe+Schluss+mit+Kliniksterben+in+Bayern+ruft+zur+Unterst%C3%Bctzung+des+Krankenhauses+Ebern+auf.pdf?t=1754035233, Forum MF EBM Ebern, Offener Brief an Landrat Wilhelm Schneider, Landkreis Haßberge: Drei Fragen zur Zukunft des Krankenhauses Ebern,https://meinungebern.wordpress.com/2023/03/02/offener-brief-an-landrat-wilhelm-schneider-landkreis-hassberge-zukunft-des-krankenhauses-ebern/
4 Ebern-Magazin, Ebern bangt um sein Krankenhaus, https://ebern-magazin.blogspot.com/2025/07/ebern-bangt-um-sein-krankenhaus-landrat-wilhelm-schneider-informiert-am-31-juli-2025-in-der-frauengrundhalle.html
5 Google-Umfrage, Ungewisse Zukunft des Krankenhauses, https://docs.google.com/forms/d/1L4ZZp9KD2mc0HE60rab-VmOn198lVZtHOAAvJTfCD-4/edit?pli=1#responses

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Himmelkron
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.08.2025
Sammlung endet: 03.02.2026
Region: Landkreis Haßberge
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Lieber Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    in den letzten Wochen ist politisch sehr viel geschehen, und stets zu Ungunsten deutscher Krankenhäuser:

    1. Krankenhausreformanpassungsgesetz
    Am 23. März 2026 stimmte der Bundesrat als letzte Instanz dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zu. Die Anforderungen an Leistungsgruppen bleiben restriktiv. 3-jährige Ausnahmegenehmigungen der Länder können nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden. Damit werden den Ländern wichtige Steuerungsmöglichkeiten entzogen, um insbesondere in ländlichen Regionen eine flächendeckende klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen. Das Ziel der Krankenhausreform war eindeutig definiert. Die aktuell limitierten Vergütungsmittel für Krankenhäuser sind für alle Krankenhäuser nicht ausreichend. Durch Schließungen von 300 bis 600 der aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäuser sollen die unverändert limitierten Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt und deren Finanzsituation verbessert werden:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    2. Notfallgesetz
    Mit dem Referentenentwurf zum Notfallgesetz vom 22.04.2026 sollen bevorzugte Krankenhäuser aber nicht alle Allgemeinkrankenhäuser einschließlich gestufter Notfallversorgung mit einem Integrierten Notfallzentrum ausgestattet werden, das ambulante und stationäre Notfälle intelligent steuern kann. Wir beklagen, dass ein „Erweiterter Landesausschuss“ über die Zuteilung dieser Integrierten Notfallzentrum entscheidet, statt alle Krankenhäuser ab einer Basisnotfallversorgung flächendeckend damit auszustatten. Es ist offensichtliches Ziel, gute Krankenhäuser von der intelligenten Notfallbehandlung auszuschließen, zu benachteiligen und ggf. sogar deren Schließung zu provozieren:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/notfallgesetz/

    3. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
    In der Kabinettssitzung vom 29. April 2029 hat die Bundesregierung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Krankenhäuser werden jährlich um mehrere Milliarden Euro betrogen, die sie zur Stabilisierung der Krankenkassen bzw. zur Stabilisierung der Beitragssätze bereitstellen sollen. Mit dieser Entscheidung werden die Krankenhäuser doppelt betrogen. Nun sollen nicht nur limitierte Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt sondern diese limitierten Vergütungsmittel weiter beschnitten werden. Ein massenhaftes Kliniksterben ist absehbar:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausfinanzierung/

    4. Transformationsfonds der Krankenhausreform
    Der Transformationsfonds der Krankenhausreform steht ab sofort zur Verfügung. Mit diesem Transformationsfonds werden die Entscheidungen der Länder verringert, Fördermittel für sanierungsbedürftige Krankenhäuser bereitzustellen. Die Fördermittel dazu trägt zu 100% das jeweilige Bundesland. Anders der Transformationsfonds für Klinikkonzentrationen, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Hier trägt der Bund 70% der Fördermittel, die Länder tragen lediglich 30%. Auf diese Weise wird absehbar, dass sich Klinikförderungen auf massive Restrukturierungen und Konzentrationsprozesse zentrieren werden.

    Alle politischen Entscheidungen laufen auf Klinikschließungen hinaus.

    Dürfen wir das einfach hinnehmen? Wir meinen N E I N !

  • Liebe Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    der Bundesrat hat heute, am 27 März 2026 - auch mit Zustimmung der bayerischen Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach - dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt.

    www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1063/1063-pk.html#top-6

    Billigung im Bundesrat: Änderungen der Krankenhausreform nehmen letzte Hürde
    Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.

    Wir haben in einer Pressemitteilung deutlich protestiert:

    schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    - - -

    Pressemitteilung
    Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG) leitet massives Kliniksterben ein
    Himmelkron, 27.03.2026

    Der Wortlaut der Pressemitteilung ist bei obigem Link oder in beigefügter PDF-Datei zu finden.

    Leider wird jetzt ein massives Kliniksterben eingeleitet.

    Freundliche Grüße
    Klaus Emmerich
    Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
  • Krankenhausreformanpassungsgesetz im Bundestag beschlossen

    Liebe Unterstützerinnen,
    Liebe Unterstützer,

    leider aber erwartungsgemäß wurde die überarbeitete Krankenhausreform (KHAG) im Bundestag verabschiedet. Proteste halfen nicht :

    www.br.de/nachrichten/meldung/bundestag-entscheidet-ueber-aenderungen-an-der-krankenhausreform,3007b162e
    ...

    Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:

    www.medconweb.de/blog/finanzierung/rahmenvereinbarung-fuer-sektorenuebergreifende-versorgungseinrichtungen/

    das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:

    ...

    ÜBERSICHT

    Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.

    Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.

    Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.

    VEREINBARUNG

    Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten
    auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die
    keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.

    Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische
    Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung
    ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur
    Überwachung der Vitalfunktionen).

    Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus
    dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt
    aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder
    Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.

    Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer
    Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf
    orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.

    FAZIT

    1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV.
    2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.

Die Krankenhäuser vor Ort in den ländlichen Gebieten müssen für die medizinische Grundversorgung erhalten und unterstützt werden !!

Der Landrat handelt richtig im Sinne seiner Bevölkerung und zum Verhindern von Defiziten, die ja durch die Kommunen über die jährlich steigenden Abgaben getragen werden müssen. Schließt diese Kleinen Krankenhäuser alle, und der Landkreis wird wieder Handlungsfähiger.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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