19.02.2025 01:07
Guten Morgen zusammen,
ich habe gehört, dass heute morgen der Termin beim Kreisrechtsausschuss (KRA) ist, bei dem der über den Widerspruch gegen die nicht genehmigte Fällgenehmigung für den Lindenbaum entschieden wird.
Nach der Entscheidung steht dann der Weg über das Verwaltungsgericht offen. Ich gehe mal davon aus, dass der KRA im Sinne der Stadt entscheidet, falls nicht, muss die Stadt versuchen die Durchsetzung der politischen Entscheidung beim Verwaltungsgericht einzuklagen.
Die Vorstellung der Sachlage vor dem KRA ist öffentlich, die Entscheidungsfindung nicht.
Drückt mal die Daumen ;-) .
Hintergrundinformationen zur Arbeitsweise eines KRA:
www.westerwaldkreis.de/downloadportal.html?file=files/wwk/downloads/bauen-recht-umwelt/2-21_Merkblatt_Kreisrechtsausschuss.pdf&cid=1692
LG,
Armin