Regione: Germania
Affari sociali

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag
7.975 Supporto

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  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 18/06/2019
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

29/12/2018, 15:23

Weder Unterstützung durch die Sozialverbände noch von den Gewerkschaften.
Was ist vom VdK zu erwarten?. Die ehemalige Vorsitzende war selbst an den Schandtaten beteiligt.
Von 1998 bis 2002 war sie Staatssekretärin bei Arbeitsminister Walter Riester dabei war sie federführend an den Gesetzesvorlagen für die Riester-Rente beteiligt.

Deutschland verstösst gegen die Behindertenrechtskonvention.

Kein weiteres Land hat Rentenabschläge bei Erwerbsminderung.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2011 entschieden, dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen: 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09)
Als Begründung führte das Bundesverfassungsgericht unter anderem aus, dass die Regelung verfassungsgemäß sei, weil sie "einem Gemeinwohlzweck diene und verhältnismäßig sei". Sie diene dem legitimen Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherungzu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der GRV im Interesse Aller zu erhalten.
Mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 11.1.2011 ist noch einmal erkennbar, dass auch diese Richter den politisch gewollten Sozialabbau unterstützen.

Generell haben Sozialversicherte keine Lobby. Das stellen auch unsere obersten Bundesrichter immer wieder klar und ermuntern die Bundesregierung förmlich, permanent die Sozialversicherungen zu plündern oder abzubauen (beispielhaft hierfür: BSG-Urteil vom 29.2.2012, B 12 KR 10/11 R). Beiträge der Arbeitnehmer stellen angeblich kein Eigentum dar. Bei Privilegien für Richter und Beamte sind das zuständige BVerwG und das BVerfG hingegen kompromisslos und das BVerfG scheut auch nicht davor zurück, merkwürdig detaillierte Vorgaben zu machen, die eigentlich dem Gesetzgeber vorbehalten sind (Richterprivilegien: Urteil 5. Mai 2015 – 2 BvL 17/09 u.a. und im wesentlichen gleichlautend zu Beamtenprivilegien: Beschluss vom 17. November 2015 – 2 BvL 19/09, Beamtenprivilegien.

Wären all die harten Reformen der Rentenversicherung so umgesetzt worden ,wenn auch Beamte, Richter,Selbständige usw. in die GRV einzahlen müssten?


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