Der Skandal: über 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner (Bestand) bleiben von der Reform ab 2019 ausgeschlossen - das befeuert Altersarmut! Bei der Erwerbsminderungsrente muss gleiches Recht für Alle gelten.
Deswegen fordern wir:
Eine Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands-u.Neurentner).
Eine Rentenreform, die für alle gilt. Eine Stichtagsregelung lehnen wir ab, damit keine Menschen auf Grund einer Erkrankung mehr diskriminiert und im Namen des Gesetzes in die Armut geschickt bzw. in Armut gehalten werden.
Rentenabschläge bei Erwerbsminderung abzuschaffen.
Die Rückkehr zur Erwerbs-u.Berufsunfähigkeitsrente.
Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen - analog zum österreichischen Modell.
Mindestrente über der Armutsschwelle – gegenwärtig 1.100,--€ - einführen.
Begründung
Die verantwortlichen Politiker reden in Deutschland viel von sozialer Gerechtigkeit , aber das ist alles Augenwischerei. Dieses Land gibt so viel Geld aus. Aber für die Bestands-Erwerbsminderungsrentner soll es an dieser Stelle nicht reichen?
Eine Sozialpolitik, die für Erwerbsminderungsrentner diskriminierende, unwürdige und armutsfördernde Gesetze geschaffen hat, muss endlich korrigiert werden. Die Ungleichbehandlung gegenüber den Bestandsrentner ist ein offenkundiger Verstoß gegen Artikel 3 GG, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Die Menschen sind unverschuldet in diese Situation gekommen. Sie sind krank, sie haben keine Chance mehr wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.
Die ab 2001 erfolgte Rentenreform mit der Einführung der Erwerbsminderungsrenten anstelle der früheren Erwerbsunfähigkeits-u. Berufsunfähigkeitsrenten hat zu einem Abbau von sozialen Rechten für große Teile der Bevölkerung geführt.
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
leider bekommen wir seit Monaten auf unsere Rückfragen keine Antworten..
Die Teil-Petition Rentenabschlag bei Erwerbsminderung wurde überwiesen an den ehemaligen
Bundesminister für Arbeit und Soziales Herr Heil. Leider hat Herr Heil keine Antworten erteilt, trotz mehrfacher Erinnerungen.
Derzeit läuft eine Anfrage an die neue Bundesministerin Bärbel Bas neue Bundesministerin für Arbeit und Soziales.
Wir hoffen auf eine Rückantwort. Selbstverständlich werden wir die Antwort hier bei der Petition einstellen.
Mit freundlicchen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-
ab Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-oder Hinterbliebenenrente erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.
Rentnerinnen und Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.
Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Monats. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.
Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.
Die neuen Rentenbescheide zur Erhöhung auf 4,5 % bzw. 7,5% wird in der Zeit ab 10. Juli 2024 versendet.
Weiterhin offen in der Petition ist der Rentenabschlag von 10,8 %
(liegt derzeit im Bundesministerium f. Arbeit und Soziales)